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Nationalparkthemenjahr 2018: „Muscheln und Schnecken“ , Folge 1

100.000 Muschelarten gibt es auf der ganzen Welt, nur 15 davon im Nationalpark Wattenmeer. Trotzdem spielen die Weichtiere mit der harten Schale eine zentrale Rolle in diesem Ökosystem. Ihre wöchentliche Filterleistung entspricht dem gesamten Wasservolumen des Wattenmeeres, sie sind also eine große biologische Kläranlage. Anlässlich des Themenjahres „Muscheln und Schnecken“ wird Biologe Rainer Borcherding monatlich über die Welt der Weichtiere im Nationalpark Wattenmeer berichten.

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Auf dem Wattboden eingefrorene Strandschnecken Foto: SW; Borcherding

Der ewige Wechsel von Ebbe und Flut macht das Wattenmeer zu einem Lebensraum der Extreme. Besonders ungünstig sind die Bedingungen im Winter, wenn eisige Luft bei Ebbe den Wattboden gefrieren lässt. Frost ist ein Phänomen, mit dem Meerestiere eigentlich kaum zu tun haben, denn selbst das Polarmeer gefriert nur an der Oberfläche.

Im Wattenmeer ist dies anders: Hier reichen schon ein paar klare Winternächte, und die Uferzone gefriert bei Ebbe. Festsitzende Muscheln und auf Uferfelsen lebende Schnecken können nicht fliehen. Sie müssen den Frost „aussitzen“ – und dabei möglichst überleben. Bei der Strandschnecke, die in der obersten Gezeitenzone lebt und im Winter oft im Eis festfriert, kann der ganze Körper gefrieren. Das lebende Zellinnere wird durch Glyzerin, Zucker und Aminosäuren vor dem Gefrieren geschützt. Die Zwischenräume zwischen den lebenden Zellen kristallisieren zu Eis. Dieses „kontrollierte Einfrieren“ erlaubt es der Strandschnecke, Temperaturen von unter minus 15 Grad zu überleben! Da Strandschnecken auch im Winter leicht zu finden sind, verspeisen hungrige Silbermöwen dann oft auch die vereisten Schalentiere. Im Kaumagen werden die Schalen zermahlen; doch ganz selten gelangt eine einzelne Schnecke lebend im ausgewürgten Speiballen zurück ans Tageslicht.

Im Wattenmeer werden die Strandschnecken meist nur ein bis zwei Jahre alt, im Helgoländer Felswatt über fünf Jahre. Vermutlich fehlt ihnen auf dem Watt der Halt und sie werden zu Tode gerollt. Eine noch skurrilere Todesursache sind „Huckepack-Austern“: Klebt sich eine Larve der Pazifikauster auf einer Strandschnecke fest, fällt diese spätestens im zweiten Jahr durch das Gewicht der wachsenden Auster wie eine Schildkröte auf den Rücken und verhungert – ein tragischer Tod im Wechselspiel zweier Mollusken.

Rainer Borcherding, Schutzstation Wattenmeer

 

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Eine Pazifische Auster, die noch weitaus grösser wachsen wird, hat sich auf einer Strandschneckenschale festgesetzt. Foto:SW

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Venus von Rantum

Vor ein paar Tagen fiel mir nach dem Baden eine kleine unscheinbare Muschelschale im

Lothar Koch mit der Venus von Rantum

Spülsaum meines Rantumer Badestrandes auf. Ich traute meinen Augen fast nicht, aber ich hielt tatsächlich eine kleine Venusmuschel in der Hand.

Ich kann mich nicht erinnern, so eine schon mal auf Sylt gesichtet zu haben. Wenn doch, muss es ewig her sein. Damals auf meiner Heimatinsel Juist war das häufiger der Fall und galt dennoch als relativ seltener Fund. Venusmuschelschalen sind an Nordseestränden fast nur in der fossilen Form zu finden, also Tausende von Jahren alt.  In ganz seltenen Fällen verirrt sich vielleicht mal eine lebende Venus die auf Treibgut haftet in unsere Breiten.

Im Süden kommen Venusmuscheln noch häufig lebend vor und gelten als Delikatesse. Doch die am Nordseestrand zu findenden Schalen sehen anders aus, als die aus der Paella. Sie besitzen zwar die feinen konzentrischen Rippen, die ihnen ein edles Aussehen verleihen, haben aber meist ihren porzellanartigen Glanz verloren. Meist erscheinen sie grau oder bräunlich. Manchmal recht hell mit Farbstreifen, die wie Sonnenstrahlen quer zur Rippung verlaufen.

Aus einer Venus soll die Göttin der Liebe geboren worden sein. (Obwohl diese göttliche Venus auf dem bekannten Ölgemälde von Botticelli einer Jakobsmuschel entsteigt).

Angeblich soll der Name von der Form des Schalenschlosses herrühren, welches von Aussen an den Bauchnabel und von Innen an die Vulva jener göttlichen Frau erinnern soll.Viel Spass beim Muschelsuchen und Finden!

Lothar Koch

Gerichtsurteil: Muschelfischerei muss Naturschutz stärker beachten

Presseinformation

23.03.12  –  SCHUTZSTATION WATTENMEER – WWF

Umweltverbände kritisieren fehlendes Umdenken in der Landesregierung

Die Schutzstation Wattenmeer und der WWF haben sich zufrieden über das von ihnen erstrittene Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig zur Muschelfischerei geäußert. Zu dem Urteil liegt inzwischen auch die Begründung vor. Das OVG verbietet den weiteren Import von gebietsfremden Muscheln in den Nationalpark, weil die Gefahr der Einschleppung fremder Arten zu groß ist und weil das Nationalparkgesetz nicht berücksichtigt wurde.

„Die Urteilsbegründung liegt nun vor, und das Gericht hat uns in allen Punkten recht gegeben. Ein großer Erfolg für den Nationalpark!“, sagt Silvia Gaus, Naturschutzexpertin bei der Schutzstation Wattenmeer. „Das Urteil ist eine deutliche Kritik an den Fischereibehörden, die seit mindestens sechs Jahren ohne die gebotene Rücksicht auf die Natur diese Eingriffe in den Nationalpark genehmigten. Zugleich stärkt es die Position der Nationalparkverwaltung, deren eigenständiges Genehmigungsrecht bislang umgangen wurde.“

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat dieses Vorgehen lange gedeckt und die Naturschutzbehörden bei ihren gesetzlichen Aufgaben im Nationalpark ausgebremst. „Die Landesregierung muss hier dringend umdenken und sich stärker auf die Seite des Naturschutzes stellen statt erneut nach Schlupflöchern zu suchen,“ sagt Hans-Ulrich Rösner vom WWF. „Es geht darum, das Urteil umzusetzen statt es zu umgehen“.

Schutzstation Wattenmeer und WWF gehen davon aus, dass auch das von der Landesregierung kurz vor der Jahreswende entgegen Warnungen der Naturschutzverbände unterschriebene Muschelfischereiprogramm nun keinen Bestand haben kann. Zwar hat man den vom Gericht verbotenen Import aus dem Programm herausgenommen. Allerdings wird weiter geplant, große Flächen im Nationalpark mit sogenannten „Saatmuschelgewinnungsanlagen“ zu überbauen. Wie schon beim Import von Muscheln in den Nationalpark sollen die Naturschutzverbände bei dem Genehmigungsverfahren nicht mit einem Einspruchsrecht beteiligt werden. Dies geschehe mit der Begründung, ein solcher Eingriff in den Nationalpark habe mit Naturschutzrecht nichts zu tun und sei nur fischereirechtlich zu entscheiden. Genau dies habe das OVG Schleswig bei seinem Urteil aber soeben für rechtswidrig erklärt.

„Die Hardliner setzen ihren Durchmarsch fort, und Umweltministerin Rumpf, die auch Fischereiministerin ist, schaut zu,“ klagt Silvia Gaus. „Es ist eine klare politische Aufgabe, nun den ernsthaften Dialog zu suchen und eine auch für den Nationalpark verträgliche Lösung zu erarbeiten,“ fordert WWF-Experte Rösner, „sonst bleibt aufs Neue nur der Weg vor Gericht, um eine Einhaltung der Gesetze zu erreichen.“

Zum Hintergrund:
Das Urteil des OVG Schleswig richtet sich gegen den vor einigen Jahren begonnenen Import von Besatzmuscheln aus Großbritannien und Irland. Man berücksichtigte bei der Genehmigung nicht, dass das Nationalparkgesetz das Aussetzen standortfremder Tiere im Wattenmeer verbietet. Dies aus gutem Grund, denn auch die biologische Vielfalt im Meer leidet immer mehr unter der Einschleppung von gebietsfremden Arten. Im Wattenmeer besonders auffällig sind beispielsweise die Pazifische Auster und die amerikanische Schwertmuschel. Diese Arten erwiesen sich als sehr durchsetzungsfähig und breiten sich letztlich auf Kosten heimischer Arten aus. Beim Import der Miesmuscheln werden gebietsfremde Arten, die an ihnen haften oder als Parasiten in ihnen leben, unvorhersehbar und unvermeidbar mit eingeführt. Zudem sind die eingeführten Miesmuscheln selber nicht identisch mit den wilden Miesmuscheln im Wattenmeer, sondern an andere Standorte angepasst. Zum Teil handelt es sich mit der Mittelmeer-Miesmuschel sogar um eine andere Art.

Hinzu kommt, dass die im Wattenmeer heimische Miesmuschel seit Jahren immer seltener wird, und heute nur noch weniger als 10 % der früher vorhandenen Bestände vorhanden sind. Die Gründe sind zwar vielfältig und können von natürlichen Ursachen bis zur Befischung reichen, doch hätte dies in jedem Fall zu wesentlichen Änderungen bei der Fischerei führen müssen. Entgegen aller Warnungen der Naturschutzverbände will man aber dennoch die Fischerei ungebremst fortsetzen und hat die eigentlich noch bis 2016 gültigen Verträge Ende 2011 noch kurz vor der Landtagswahl um 15 Jahre verlängert. Eine Verbesserung für den Nationalpark war dies nicht, denn auf einer Fläche von 300 Hektar oder mehr will man nun auch Saatmuschelgewinnungsanlagen dort bauen. Dies soll zusätzlich zur weiter erfolgenden Abfischung der wilden Muscheln erfolgen.

Weitere Informationen:
Schutzstation Wattenmeer: Silvia Gaus 0171-6327513
WWF: Dr. Hans-Ulrich Rösner 0151-12290848
Dipl.Biol.Christof Goetze, – Pressesprecher- ,
Naturschutzgesellschaft SCHUTZSTATION WATTENMEER e.V.,
Tel.: 0 4841 / 66 85 46 ,
c.goetze@schutzstation-wattenmeer.de,