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Mehr Tempo versus Dilemma beim Radwegeausbau

In Sachen „Minderung des Individualverkehrs“ ist insular und in der Gemeinde Sylt wenig an konkreten, greifbaren Fortschritten zu sehen. Nun will die

autofreie Radwege: Treibselweg am Landesdeich

Fraktion Bündnis90/Die Grünen auf Tempo drängen- zumindest beim Ausbau der Radwege. In einem Antrag an den Finanzausschuss der Gemeinde Sylt, der in dieser Woche tagt, heißt es: „Da die Umsetzung des Radwegekonzeptes seit Jahren andauert und nicht alle Notwendigkeiten gleichzeitig abgearbeitet werden können,  beantragen Die Grünen eine prioritäre Umsetzung bestimmter Radwegeverbesserungen, die auch seitens der Verwaltung erkannt werden.“

Tatsächlich hatte  die Gemeinde Sylt bereits am 20.10.2016 beschlossen:

„Die Verwaltung wird beauftragt ein Radverkehrskonzept für die Gemeinde Sylt zu erarbeiten und im März 2017 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen“.

Dies ist bislang nicht geschehen. Vorangegangen war die Vorlage eines, von einer externen Agentur erarbeiteten, Verkehrskonzeptes, in der das Thema „Radwegeausbau“ nur einer von vielen Maßnahmen ist. In gleicher Sitzung beschloss die Gemeinde den Inhalt des Papiers als  Leitbild für Mobilität und Verkehr in der Gemeinde anzuerkennen.

In der Tat arbeiten sich seit 2016 mehrere Verwaltungsfachleute an dem Radwegekonzept ab. Es geht langsam voran. Ein Bremsfaktor zu mehr Tempo im Radwegeausbau ist, daß staatliche Fördermittel erst dann fließen können, wenn dem Land ein seitens der Gemeinde beschlossenes Radwegekonzept vorgelegt wird.

„Solange wollen wir nicht mehr abwarten“, sagt Christian Thiessen von den Grünen. „Angesichts der hohen jährlichen Fördergelder für den Flughafenbetrieb, sollte der Gemeinde ein modernes Radwegenetz ähnlich viel wert sein. Beispielsweise könnte eine Grundfinanzierung aus den Parkgebühren erfolgen. Die Zeit drängt, denn die Sylter Radwege entsprechen größtenteils nicht einmal den Mindeststandarts der aktuellen Verwaltungsvorschriften. Die Polizei hat sich bereits in der Saison zu steigenden Unfallzahlen mit Radlern geäussert“.

Ein zeitgemässes, sicheres Radwegenetz ist die Voraussetzung dafür, daß weniger Auto gefahren wird; sowohl  im täglichen Leben als auch im Urlaub. Dabei muss besonders ausserhalb der Ortschaften jedoch mit hoher Sensibilität hinsichtlich der Naturlandschaft geplant werden.

Genau dort liegt das Dilemma: Um nennenswerte Föderdergelder, beispielsweise die vom Bund für Radschnellwege bekommen zu können, müssen vorgegebene Masse und Vorschriften bei der Ausführung der Radwege eingehalten werden. Für Radschnellwege gilt beispielsweise:

  • Exklusiver Weg für Radfahrer.
  • 4 Meter Breite
  • 0,5 Meter frei
  • 2 Meter breiter Fußgängerweg

Der Weg wäre dann  so  wie eine Landstraße. Ein solches Strassen-Bauwerk zusätzlich neben der Landstrasse 24 ausserhalb der Ortschaften  würde der Grünen Haltung in Bezug auf Natur und Landschaft (auch -Ästhetik) diametral entgegenstehen.

Möglicherweise wäre das zwischen Hörnum und Westerland, sowie Wenningstedt und List auch gar nicht notwendig. Dort gibt es über weite Strecken jeweils zwei Wege (ein Asphalt, ein Lehmkies oder Naturweg). Das sollte reichen, auch wenn es im Juli /August mal drängeln wird. Denkbar wäre es, den Naturweg zum Fussgängerweg zu erklären.
Alternativ dazu müssten ganz neue Lösungsmöglichkeiten erdacht werden, die beispielsweise Lasten der Autofahrer ausgehen würden, also Radfahrwege auf der jetzigen L 24.

Laut Grüne sollte die Gemeinde mit der Sanierung des „Westküstenradweges“ im Süden und Norden Westerlands beginnen, da dies eine wichtige Radfahrerachse längs der Westerländer City ist. Gemeindevertreter Dr. Roland Klockenhoff ergänzt: „Dafür beantragen wir eine Million Euro im Finanzausschuss für das Jahresbudget 2019. Damit kann der Radwegeausbau in den nächsten Jahren kontinuierlich und kraftvoll vorangetrieben werden.“ 

Lothar Koch

Bei der Hallenfrage wird weiter an der „Kosten-Uhr“ gedreht

Das leidige Thema um die Halle 28 bleibt, wie befürchtet, ein „Sylter Schwarzes Loch“. (s. vorherige Artikel unter Stichwort „Hallen“).

Nachdem die CDU-Fraktion nun den Versuch unternimmt für die geplante Sanierung der Halle 28 mehr Geld aus dem ursprünglich gedeckelten Finanztopf der Gemeinde herauszuholen (SR,8.11.2018), meldet sich die SWG mit einem Leserbrief in der Sylter Rundschau zu Wort, der die Fakten auf den Punkt bringt (Sylter Rundschau – Samstag, 10.11.2018):

Sylter Wählergemeinschaft (SWG) lehnt CDU-Vorstoß in Sachen Halle 28 ab:
„So ein Projekt kann man nur befürworten, 
wenn es nicht das eigene Geld kostet“

Die Überschrift des ursprünglichen Artikels in der Sylter Rundschau lautete:„CDU legt Konzept für Sanierung der Halle 28 vor“ – spannend, aber leider wird kein Konzept vorgelegt, sondern lediglich, wie zu erwarten war, mehr Geld eingefordert. Die Halle 28 hat die Gemeinde Sylt bereits viel Zeit und Geld gekostet. Es werden Mittel und Ressourcen gebunden und investiert, die an anderer Stelle viel dringender gebraucht werden.

Wir können die „Kosten-Uhr“ im Zusammenhang mit der Halle 28 jetzt weiter drehen und sind, falls der CDU-Antrag eine Zustimmung findet, bei deutlich über einer Million Euro. Damit aber noch lange nicht ge

Parteiübergreifende Anzeige vor dem Bürgerentscheid um die Hallen auf dem Fliegerhorst

nug. Im Antrag wird von einem Freibrief für unvorhersehbare Kosten gesprochen. Weil jedoch entsprechende Gutachten vorliegen, sind die Kosten, die anfallen werden, nicht unvorhersehbar.

 

Die Bedarfe sind bekannt und entsprechende Kostenschätzungen liegen vor. Daher müsste eine umsichtige Finanzplanung für die kommenden zehn Jahre jährlich einen Betrag in Höhe von 200 000 Euro berücksichtigen – gesamt also nochmal zwei Millionen Euro, um diese bereits bekannten „unvorhersehbaren“ Investitionen abzudecken. So ein Projekt kann man wirklich nur befürworten, wenn es nicht das eigene Geld kostet. Die SWG steht für einen sorgsamen Umgang mit Steuergeldern und kann diesem Antrag nicht folgen.

Eine Frage, welche seit vielen Monaten immer negativ beantwortet wird: Liegt die Genehmigung des Kreises vor? Nein! Und man bedenke, erst wenn der Kreis seine Zustimmung erteilen sollte, wird die Denkmalpflege involviert. Der Vorgang Halle 28 liegt dort noch nicht einmal als Bearbeitungsvorgang vor. Sobald die Denkmalpflege auf den Plan kommt, werden auch neue Auflagen und Investitionsmaßnahmen folgen. Von den Nachzahlungen an den Bund ganz zu schweigen.

Und was geschieht, wenn der Kreis die Zustimmung nicht erteilt ? Und das Ganze für den Katastrophenschutz? Wie viele Katastrophenlagen gab es denn die vergangenen 50 Jahre? Nach unseren Recherchen eine. Was konkret soll die Halle 28 bringen?

Wir denken, jedem ist mittlerweile klar, dass die Halle 28 für eine Evakuierung nicht die erste Adresse sein kann. Welches Konzept steht also hinter der Halle 28?

Demokratie ist ein hohes Gut und damit gilt es auch sorgsam umzugehen. Zur Demokratie gehört jedoch auch, dass bei einer geänderten Sachlage Entscheidungen hinterfragt und erneut auf den Prüfstand gestellt werden.

Die geänderte Sachlage sind an allererster Stelle die Kosten. Hier wurde dem Wähler gesagt, es würde mit wenig Mitteln – schätzungsweise 250 000 Euro – eine Herrichtung der Halle 28 möglich sein. Bei weitem gefehlt! Der SWG wird in diesem Zusammenhang immer wieder vorgeworfen, dass demokratische Entscheidungen nicht akzeptiert würden. Hier können wir nur gebetsmühlenartig wiederholen: Der Bürgerentscheid wird respektiert. Aus unserer Sicht hat sich jedoch die Sachlage wie beschrieben verändert und wir sind es unseren Bürgern und künftigen Generationen schuldig, Investitionen zu hinterfragen und zu beurteilen. Leider ist es in der Angelegenheit „Halle 28“ nicht möglich, eine Diskussion auf Sachebene zu führen.

Fraktionsvorsitzender Mario Pennino im Namen der

Sylter Wählergemeinschaft

Warn-Anzeige aus dem Jahre 2016

 

Unerwünschte Baustile sollen nicht über Generationen erhalten werden

Hässliches zieht Hässliches nach sich- Stoppt den Teufelskreis

Hotel Westerland

Die Appartementburgen an der Promenade in Westerland sind hinlänglich berüchtigt. Das als Kurzentrum euphemistisch bezeichnete Hochhaus-Areal entstand in den 70iger Jahre. Unter dem Slogan „Atlantis“ wurden 1969 die Pläne für einen gigantischen Hochbau aus drei Blöcken bekannt, deren größter 100 m hoch werden sollte. Daß eine der ersten Bürgerinitiativen der Republik, die aus Sylter Bürgen bestand, das Projekt in seiner Ursprungsplanung verhinderte ist bekannt. Die Minimalversion sehen wir heute und fast jeder, der nicht gerade ein Appartement dort gekauft oder gemietet hat und von dort aus den wunderbaren Nordseeblick geniesst, regt sich über die Bauweise auf. Bei den älteren Häusern im Bäderstil der Jahrhundertwende sagen alle: „Oh wie schön!“  Ist das wirklich nur eine Geschmacksfrage, oder gibt es einen Konsens, daß solch ein Baustil nicht an unseren Strand, auf unsere Insel paßt?
Rund um das hohe Appartementhaus entstanden weitere Blöcke, wenn auch niedriger, so doch in ähnlicher Architektur. Eines davon ist das Hotel Westerland, das noch bis vor kurzem der BASF als Hotel für Mitarbeiter diente und und seit einem Jahr mit der Arcona-Gruppe aus Rostock einen neuen Besitzer hat. Diese Investoren wollen nun ihren Parkplatz mit einem weiteren Appartement/Hotelbau „verschönern“. Der Gemeinderat hat sich mit großer Mehrheit gegen die Bewilligung des Bauplanes ausgesprochen. Nun schreibt das Kreisbauamt zurück, daß der Gemeinderat gar nicht das Recht habe, den Plan der Bauherren zu verhindern. Das Grundstück sei Bestandteil eines Bebauungsplanes und würde sich der bereits vorhandenen Archiktektur anpassen. Doch gerade die wollen wir ja auf Sylt nicht mehr haben!
Offenbar ist an der Promenade Westerland die Idee „Atlantis“ immer noch nicht endgültig untergegangen.
Wenn die Sylter Bürger(-Vertreter) alle legalen Mittel ausschöpfen, um weitere hässliche Bettenburgen in Westerland zu verhindern, finde ich durchaus legitim. Schließlich müssen wir Sylter täglich (und wahrscheinlich für die kommenden 100 Jahre, wenn der Klimawandel es zulässt) mit Anblick und Folgen solcher Hochhäuser leben-, nicht die Bosse der Arcona-Gruppe.
Die Logik des Kreisbauamtes mag rechtlich zutreffen, aber sie verstärkt den für unsere Insel so problematischen Negativ-Kreislauf hin zu mehr baulicher und touristischer Verdichtung: Steht einmal ein hässlicher Baukomplex, müssen sich künftige Bauprojekte diesem Stil anpassen. So helfen sie mit, unerwünschte Baustile über Generationen zu erhalten. Diesen Teufelskreis müssen Gemeinde und Kreis endlich gemeinsam  stoppen- die Folgen sehen wir an vielen Punkten der Insel, wo auch gegenwärtig immer wieder Chancen vertan oder blockiert werden die Insel zu verschönern. Das Votum der Gemeindevertreter ist eindeutig: Betonburgen sind hier unerwünscht! Diese Botschaft sollte auch die Arcona Gruppe hören und darüber nachdenken, wie sie Westerlands Stadtbild bereichern könnte, wenn sie dann schon von ihrem Baurecht Gebrauch machen muß. Warum müssen die sich denn nicht beispielsweise dem Gründerstil eines Hotels Mirarmar anpassen? Beim Kurhaus in Wenningstedt ist das ja auch gelungen.
In dieser Frage ist insulare Geschlossenheit nötig, damit Investoren künftig gar nicht mehr auf die Idee kommen hier Hochhäuser bauen zu wollen- dazu gehört auch ein starkes und klares Votum der Sylter Unternehmer, des ISTS und der SMG. Die Gemeinde selbst muss bei eigenen Bauwerken mit gutem Beispiel vorangehen- das sollte auch für den sozialen Wohnungsbau gelten.
Ein Kommentar von Lothar Koch

„Katastrophe“ um die Katastrophenhalle 28 – Bürgerwille verfehlt.

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Die Lage um die Sylter Katastrophenhalle ist schräg und verfahren. Foto: L.Koch

Am 12.6.2018 verstrich die amtliche Zwei-Jahres-Frist seit dem Bürgerentscheid um die Hallen auf dem Sylter Fliegerhorst. Die neuen Gemeindevertreter Sylts hätten nun die rechtliche Möglichkeit den „Willen der BürgerInnen“ ohne erneuten Bürgerentscheid wieder aufzuheben, da dessen Ziel, die Bereitstellung einer funktionstüchtigen Katastrophenhalle, bis jetzt nicht vollständig umgesetzt werden konnte. Vielmehr droht das ganze Projekt zu einem finanziellen schwarzen Loch  zu werden.

Zur Erinnerung (s. auch andere Artikel in diesem Blog unter dem Stichwort „Hallen“):

"Nazihalle" 28

Halle 28

Auf dem Fliegerhorstgelände stehen zwei Flugzeug-Hallen (Nr. 25 und 28), die noch aus der „Nazi-Zeit“ stammen. Die Gemeinde hatte vor Jahren beschlossen, diese Hallen und andere Gebäude abzureissen und die Flächen zu renaturieren, auch um sie der Spekulation auf der Insel, also Deutschlands teuerstem Immobilienstandort, zu entziehen. Bei Nichterfüllung des Renaurierungs-Vertrages mit dem Bund, der das Gelände der Gemeinde überließ, fallen rund 200.000 Euro Rückzahlungen pro Halle an die zuständige Bundesanstalt BIMA, die von ihr bereits, zumindest für die Halle 28, gerade eingeklagt werden.

Die Insel-Partei „Zukunft Sylt“ zettelte 2016 einen Bürgerentscheid gegen den Abriss an, der vor allem vom DRK und Sylter Unternehmern massiv beworben wurde. Das Argument war: Sylt braucht eine Katastrophenschutzhalle und das könne nur die sein, die seitens des DRK seit Jahren vertragslos, also illegal, als Garage und Abstellager genutzt wurde. Das Ergebnis: 3201 Stimmen gegen den Abriss, 934 dafür. 12824 Bürger beteiligten sich erst gar nicht an der Wahl.
Die Sanierungskosten für beide Hallen wurden seitens der Gemeindeverwaltung auf 6,58 Millionen Euro geschätzt. Nach dem Bürgerentscheid wurden die Kosten, die die Gemeinde zu dem Sanierungsprojekt der Halle 28 beizusteuern habe, auf 500 000 Euro gedeckelt. So hatten es die Befürworter der Halle selbst beziffert und wollten durch ehrenamtliche Arbeit, Eigenmittel und Spenden den Rest erledigen, den sie als weit geringer einschätzten, als die amtlichen Bau-Gutachter.

Der Ist-Stand: Beide Hallen stehen jetzt auf dem Gelände der Flughafen Sylt GmbH und die Umsetzung wurde an diese Gesellschaft übertragen, der Peter Douven vorsteht. Halle 25 wird als deren Verwaltungsgebäude auf eigene Kosten hergerichtet. In Halle 28 stehen nach wie vor unter anderem DRK-Fahrzeuge und Deckenlager.

Inzwischen sind rund 500 000 Euro an Gemeindemittel in das Projekt Halle 28 geflossen. Überwiegend in notwendige Gutachten, Grunderwerb, Nebenkosten und Baueinzäunung sowie Gebäudesanierung. Deutliche Fortschritte in der Sache gibt es bis heute nicht. Im Gegenteil: die Gutachter stellten im Sommer 2016 einen heftigen Pilzbefall und einen Mangel an Brand- und Elektroschutz in der Halle 28 fest, der per bauordnungsbehördlichem Kreisentscheid zu einer sofortigen Räumung des Gebäudes führte. Auch Bausubstanz und Statik seien zu gefährlich, um die Halle schon zu nutzen. Eine Baugenehmigung wird dem Projekt bislang versagt, da im Trinkwasserschutzgebiet zunächst eine moderne Schmutzwasserentsorgung eingebaut werden müsste. Die Hallen sind diesbezüglich gar nicht erschlossen und stehen zu dem noch unter Denkmalschutz. Allein die Kosten des Schmutzwasseranschlusses werden – wie bereits 2016 kalkuliert – mit 850 000 Euro beziffert.

Der Bürgerwillen kann so gar nicht realisiert werden

Was den wenigsten BürgerInnenn klar gewesen sein dürfte, als sie abstimmten, ist die Definition einer Katastrophenschutzhalle. Selbst wenn diese fertig gestellt werden sollte, wird sie am Bürgerwillen vorbeigehen. Es gibt nämlich rechtlich den Unterschied zwischen Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr. Für den Katastrophenschutz ist einzig der Landrat des Kreises zuständig und der ruft diesen aus, wenn die örtlichen Wehren überfordert sein sollten. Der Landrat hatte schon früh gemeinsam mit dem Sylter Bürgermeister verkündet: „Der Kreis Nordfriesland braucht keine Katstrophenschutzhalle auf Sylt.“ Die Problemlagen, die die BürgerInnen im Kopf habe, wie brennende Hotels und ähnliches, seien keine Katastrophen im rechtlichen Sinne. Ausserdem gäbe es für die Evakuierung bei solchen Fällen, die die Inselwehren selbst bewerkstelligen könnten, genug geeignete und  bestehende öffentliche Gebäude und Hallen auf der Insel, in die dezentral evakuiert werden könne.

Fazit: Die Katastrophenhalle dürfte also nur verwendet werden, wenn der Kreis-Landrat den Katastrophenfall ausriefe. Das ist in der Insel-Vergangenheit letztmalig in den 1970er Jahren geschehen. Es darf bezweifelt werden, dass die BürgerInnen für ein Gebäude, das voraussichtlich nie gebraucht werden wird, permanent Steuergelder der Gemeinde opfern will. Dass es nicht bei den gedeckelten 500 000 Euro bleiben wird, ist jetzt schon absehbar. Schon ruft das DRK nach weiteren 200 000 Euro, um überhaupt erstmal Eigenmittel loszutreten. Ausserdem will der auf der Insel mit rund 50 Mitgliedern vertretene DRK-Verein auch noch die zukünftigen Betriebskosten der Halle (ca. 40 000 Euro) auf die Gemeinde abwälzen.

BürgerInnen selbst sind gefragt!

Die BürgerInnen sollte sich also überlegen, ob sie nicht selbst die Gemeinderäte auffordert in Sachen Halle 28 ein „Ende mit Schrecken“ zu veranlassen, als der Finanz-Katastrophe weiteren Lauf zu lassen, die zudem permanent teure Man-Power in der Verwaltung bindet. Dies könnte durch Leserbriefe, offizielle Anfragen an die Gemeinde und über die Ansprache vertrauter Gemeindevertreter und Parteivertreter versucht werden. Die Parteien werden sich kaum trauen, den Bürgerentscheid von sich aus aufzuheben, da sie wohl einen Shitstorm befürchten, in dem sie als undemokratisch diffamiert werden könnten.

Ob nach den bereits erfolgten, erheblichen Investitionen in die marode Halle ein Abriss noch angeraten ist, wäre zu überlegen. Eine leerstehende, weitgehend ungenutzte Halle jedoch sicherlich indiskutabel. Möglicherweise wäre am Ende ein BürgerInnen-Veranstaltungszentrum der sinnvollste Nutzen. Zumal in dieser Saison das Gebäude-Vorfeld erstmalig für Großkonzerte genutzt werden wird.

Lothar Koch

Wer darf Sylt das Wasser reichen?Aussagen von EVS und VEN widersprechen sich.

Wie sicher ist eine ökologisch vertretbare Trinkwasserversorgung auf Sylt  in Zukunft? Naturschützer warnen vor Übernutzung.
Wasserversorger irritieren mit krass gegensätzlichen Verlautbarungen.

Im Sommer 2017 warnte die EVS in einer offiziellen Antwort auf eine Anfrage der Grünen (und weiterer Parteien) an die Gemeinde Sylt noch, dass die Wasserversorgung in fünf Jahren mit den bestehenden Brunnen knapp werden könnte. Erst vor wenigen Monaten bestätigte der Leiter der EVS noch diese Haltung, ja machte sie dringlicher, in einem Referat bei der Naturschutzgemeinschaft Sylt(s. folgenden Artikel).
In den vergangenen Wochen rund um die Kommunalwahl erschienen in der Sylter Rundschau jedoch plötzlich eine Stellungnahme und ein Artikel in denen EVS und VEN (Wasserversorger der Norddörfer) derlei Befürchtungen weit von sich wiesen und die Naturschützer der Panikmache bezichtigten.Der Leiter der VEN sprach gar von traumhaften Bedingungen beim Sylter Trinkwasser. Einer Bitte an die Sylter Rundschau, diese Diskrepanz durch sorgfältige, journalistische Recherche aufzuklären, wurde bislang nicht nachgekommen. Das macht die Angelegenheit für den Bürger eigentlich nur noch bedrohlicher: Inwieweit können wir Aussagen dieser Firmen, die eine unserer wichtigesten Ressource verwalten noch trauen und wer kümmert sich noch engagiert um die objektive Bewertung von Informationen?*

*Nachtrag vom 13.6.:Die Rundschau berichtet nun: SHZ-Artikel zum Thema

Dünenheide im NSG Hörnum Odde

Empfindliche Dünenheide. Flora und Fauna braucht einen hohen Grundwasserspiegel.

Hier der Bericht aus dem Vortrag der EVS bei der  Naturschutzgemeinschaft:

Im Frühjahr lud die Naturschutzgemeinschaft Sylt in Braderup zu einer Vorstandssitzung den Leiter der EVS, Georg Wember und seinen Trinkwasser-Experten Karl Dettmer ein, um etwas über den Stand der Trinkwasserversorgung auf Sylt zu erfahren. Die Nutzung des Süßwasserreservoirs unter der Insel ist nicht nur lebenswichtig für alle Bürger, sondern auch von ökologischer Bedeutung für Tiere und Pflanzen in Heiden und Dünen, da diese von anstehendem Grundwasser direkt abhängig sind.

Warnungen aus der Grundwasserblase
Die beiden Experten erläuterten anhand von Grafiken die aktuelle und zukünftige Versorgungslage der Insel mit Trinkwasser, das aus 16 Brunnen der EVS gefördert wird und einigen weiteren der VEN (Versorger der Norddörfer).

Die Warnungen, die sich aus dem Vortrag ableiten liessen, waren nicht zu überhören: So führte Herr Dettmer aus: “ Die Wasserversorgung auf Sylt ist auf Dauer nicht gewährleistet, da sich jederzeit Probleme ereignen können, die zur Schliessung von Brunnen beitragen könnten“. Dazu gehören Salzwassereinbruch, Schadstoffbelastung, besonders im Hauptbrunnenfeld unter dem Flughafenareal und aktuell, die Verseuchung des Bodens mit Chlorkohlenwasserstoffen aus einer ehemaligen Reinigung in Westerland. Wegen letzterer sind derzeit bereits Brunnen in ihrer Leistung deutlich heruntergefahren, um die Gifte nicht ins Trinkwasser zu ziehen. Im Bereich des Fliegerhorstes ist mit zahlreichen Altlasten aus dem Krieg und Flugbetrieb der vergangenen achtzig Jahre zu rechnen, die besonders mobilisiert werden könnten, wenn nun, wie bereits geschehen und weiter geplant, Flächen entsiegelt werden (Abriss alter Gebäude und Betonflächen). Das alles ist besonders relevant, weil die Experten ausführten, dass derzeit weniger als 20% Brunnenreserve vorhanden ist, um im Notfall auszugleichen.

Immer mehr Menschen verbrauchen Wasser auf Sylt
Die Verbrauchszahlen an Trinkwasser steigen von Jahr zu Jahr mit steigenden Menschenmassen auf der Insel. Die Personenzahl die sich an Spitzentagen auf der Insel aufhält, beläuft sich nach den Berechnungen der EVS auf 207.500 Menschen die maximal 12.700 qm Wasser pro Tag allein im EVS -Versorgungsgebiet verbrauchen. Die reale Zahl läge auf der gesamten Insel vermutlich noch höher, möglicherweise bei 230 000 Menschen, so Dettmer.

Dass die Sylter Wasserversorgung mit den bestehenden Brunnen und „wenn keine weiteren Hotelbauten hinzukommen“(EVS) nur noch für etwa 5 Jahre gewährleistet sei, hatte die EVS im vergangenen Sommer bereits auf eine Anfrage der Grünen im Umweltausschuss bekannt gegeben. In deren Antwort hiess es, dass seit 2013 die Trinkwasserförderung auf der Insel um fast 230 000 m3/Jahr angestiegen sei. Bis 2019 rechne die EVS mit einem Anstieg um knapp 400 000 m3/Jahr auf 2.500 000 qm. Die technischen Möglichkeiten der Wasserentnahme werden von der EVS auf 2,8 Millionen m3/Jahr geschätzt, wenn alle 16 verfügbaren Brunnen voll betriebsbereit sind.
Und, so Wember und Dettmer unisono,: „Es gibt weit und breit, keine „Nachbarn“ die der Insel Trinkwasser in den erforderlichen Mengen liefern könnten, auch nicht am Festland“. Die Folge wäre also die weitere Exploration von Brunnenfeldern, die in der Dünenlandschaft des NSG Nordsylt/Listland vorgenommen werden müssten.

Ökosystem Dünenheide in Gefahr
Laut Dr. Roland Klockenhoff, dem Vorsitzer der Naturschutzgemeinschaft Sylt, könnte sich das jedoch fatal auf zahlreiche geschützte Pflanzen- und Amphibienarten in der Sylter Dünenlandschaft auswirken und letztlich auch für die Sylter EinwohnerInnen. Die Gefährdung der Wasserversorgung mit den existierenden Brunnen sei auch eine Folge des unbegrenzten Baubooms unter einer fragwürdigen Wachstumsphilosophie der Tourismusindustrie, so Klockenhoff. Letztes Beispiel dafür sei die Genehmigung eines weiteren Großverbrauchers in List, der Hotelanlage Lanserhof.

Laut Biologe Rainer Borcherding von der Schutzstation Wattenmeer ist Sylt  einer der

Laichgebiet von seltenen Kreuzkröten: Nasses Dünental bei Rantum

Laichgebiet von seltenen Kreuzkröten: Nasses Dünental

wichtigsten natürlichen Lebensräume der Kreuzkröte in Deutschland. Deutschland ist nach EU-Recht verpflichtet, die Kreuzkröte zu erhalten.
„Die Frage ist daher nicht, ob man den Krötenbestand weiter schwächt, indem man Wasser aus den Dünen pumpt. Die Frage muss vielmehr sein, wie man die
Lebensbedingungen der Kröten im Listland verbessert“, so Borcherding.

Wasserentnahmen sind nach Landes-, Bundes- und Europarecht im Listland
heutzutage unzulässig, da auch die Pflanzen und Tiere der feuchten
Dünentäler höchstgradig selten und gefährdet sind. Es ist daher
vorstellbar, dass sogar die EU-Umweltverwaltung an einer Wasserentnahme im
Listland Anstoß nehmen und einschreiten würde. Auch Naturschutzverbände wären bereit, Klage einzureichen.

Auf die Frage eines Vorstandsmitgliedes der NSG an die beiden Herren der EVS, inwieweit sie diese Warnungen denn auch mit Nachdruck öffentlich machen würden, antwortete EVS Leiter Wember, dass das nicht die Aufgabe der EVS sei. Die Aufgabe der EVS sei einzig und allein die stetige Gewährleistung der Trinkwasserversorgung. Um die Interpretation der Zahlen, die die EVS ermittelt und die politische Implementierung von Massnahmen,  müssten sich andere kümmern.

 

Lothar Koch