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Sylts wichtigstes Kulturdenkmal verkommt zur Vorgarten-Deko – Heimatverein will klagen

 

An Friesen aus Plastik, die hinter Steinwällen stehen und Autofahrern zuwinken mussten wir uns bereits gewöhnen. Jetzt hat der Bauherr eines Apartmenthauses in Wenningstedt bald etwas Besseres zu bieten. Dekorativ steht vor seinem Vermietobjekt demnächst ein 5000 Jahre altes Megalithgrab- eines der größten Deutschlands. Das liegt daran, dass sämtliche Behörden bis hin zum Archäologischen Landesamt den Neubau in unmittelbarer Nähe zugelassen haben. Der Heimatverein will jetzt erneut gegen die Abweisung seiner ersten Klage klagen.

Presseinformation der Sölring Foriining

Der erweiterte Vorstand der SÖLRING FORIINING e.V. hat beschlossen, die Abweisung eines Eilrechtsschutzverfahrens über den Beginn eines Bauvorhabens in unmittelbarer Nähe des Steinzeitgrabes Denghoog in Wenningstedt durch die 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes nicht zu akzeptieren und weitere Rechtsmittel einzulegen. 

Entwürdigung eines 5000 Jahre alten Kultplatzes durch Appartement-Neubau

Auf dem Nachbargrundstück des im Besitz der Sölring Foriining befindlichen Großsteingrabes Denghoog soll seit Frühjahr 2019 eine Baustelle für die Entstehung eines Appartementhauses eingerichtet werden. Der Verein wehrt sich dagegen und hatte deutschlandweit bereits 6000 Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt. 

Aufgrund des drohenden Baubeginnes und der Tatsache, dass der im September 2019 durch die Sölring Foriining bei der Unteren Baubehörde des Kreises Nordfriesland gestellte Widerspruch zur Baugenehmigung bis heute noch nicht beschieden ist, hatte der Verein das o. g. Eilrechtsschutzverfahren beim Verwaltungsgericht mit dem Ziel, den Beginn der Bauarbeiten bis zu einer endgültigen Entscheidung ruhen zu lassen, gestellt. Dieser Antrag ist nun abgewiesen worden. 

Denghoog zur Wintersonnenwende, Foto: L.Koch

Aus Sicht des Vorstandes der Sölring Foriining ist es sehr bedauerlich, dass die Kammer nach rein baurechtlichen Gesichtspunkten entschieden hat und dem vom Verein beauftragten und beigefügten denkmalfachlichen Gutachten über die Minderung der Ausstrahlungswirkung des 5000 Jahre alten Megalithgrabes durch das geplante Appartementhaus mit acht Parkplätzen und einem überdimensionierten Keller von 150 % der Grundfläche des Gebäudes nicht berücksichtigte. Laut Beschluss sieht die Kammer die Baugenehmigung denkmalschutzrechtlich gewürdigt und beruft sich auf die Anordnung archäologischer Untersuchungen und auf die Anbringung von Sensoren zur Schwingungsmessung der umfangreichen Erdarbeiten für die fast 700 m² große Baugrube. 

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes ist die denkmalschutzrechtliche Genehmigung durch das Archäologische Landesamt nicht zu beanstanden, obwohl nachweislich während der Aufstellung des B-Planes Nr.7 weder von der unteren Denkmalschutzbehörde in Husum noch vom Archäologischen Landesamt in Schleswig denkmalschutzfachliche Festsetzungen zum Schutze des Denkmals erfolgten. Der Denghoog findet in den sogenannten Rückläufern aus diesen Behörden nicht einmal Erwähnung. 

Eine fehlerhafte Ermessensentscheidung will das Gericht nach summarischer Überprüfung in diesem Eilverfahren dennoch nicht erkannt haben und schreibt im Beschluss, denkmalrechtliche Belange seien abgewogen worden. Diese Ansicht wird vom Vorstand des Vereines nicht geteilt. 

Das Verwaltungsgericht beruft sich auf die aktuellen Aussagen des ALSH, nach dem das geplante Haus zwar etwas größer, aber von den Ausmaßen „noch vertretbar“ sei. Eine Landschaftswirkung sei für die Besucher ohnehin nicht gegeben. Der belaubte Grünstreifen Seite 2 von 3 

sichere den Erlebniswert. Die Abholzung von einigen Bäumen habe hier keine Wirkung. Das Denkmal sei dadurch nicht betroffen. 

Dem steht entgegen, dass seit der Abholzung des südlichen und westlichen Grüngürtels um das Baugrundstück bereits mehrere der hohen Bäume, die als Sichtschutz laut Auflage stehen bleiben sollen, durch die Entstehung einer neuen Windschneise abgängig sind. Dieser zu erhaltende Baumbestand wird unweigerlich durch Weststürme auch weiter dezimiert werden. Der Denghoog wird aus Sicht der Betroffenen als das für die Insel so wichtige Zeugnis früher Besiedelung damit unweigerlich zum Vorgarten eines Appartementhauses. 

Auch der von der Grundstücksgrenze des Denghoog nur 3 m entfernte Parkplatz und der damit verbundene ständige Autoverkehr durch acht Fahrzeuge der Bewohner und diverser Zulieferer, Post und Müllabfuhr direkt neben dem Denkmal sieht das Gericht nicht als Belastung für einen würdigen Museumsbetrieb des Grabes und verweist auf eine „Verbesserung“, da die Zufahrt zum geplanten Appartementhaus nun weiter entfernt läge. Man muss zu dieser Aussage wissen, dass der Pensionsbetrieb im Altgebäude seit 1978 eingestellt wurde und somit nur noch die Müllabfuhr den Weg nutzte. 

Der Vorstand der SÖLRING FORIINING bezieht sich nun auf das Votum der letzten Mitgliederversammlung am 28. März 2020 und wird Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht einlegen, um dem überregionalen Wert dieses Kulturdenkmales gerecht zu werden und sein Erscheinungsbild für die Insel und folgende Generationen zu sichern. 

Die mit einer Klage verbundenen Kosten stellen für den Verein eine große finanzielle Bürde dar. Der Vorstand bittet alle Sylter und Freunde der Insel um Unterstützung im Kampf um die Unversehrtheit und das würdige Erscheinungsbild des Steinzeitgrabes Denghoog. Jeder Beitrag hilft. 

Kontonummer: Sylt Bank IBAN DE51 2179 1805 0000 0042 51 

Sölring Foriining

Auf Exkursion mit dem Jäger des verlorenen Schatzes

Dr. Martin Segschneider vor bronzezeitlicher Hünengrabgruppe.

„Wir stehen drauf“ antwortet Dr. Martin Segschneider auf die Frage, wo denn hier die wikingerzeitlichen Gräber seien. Der Archäologe spricht nahe des Parkplatzes Nösse in Morsum und macht eine ausladende Handbewegung in Richtung Westen und ja: kleine Gras-Hügel von 1-2 m Höhe sind zu erkennen. „Die sind so vor gut 1000 Jahren hier errichtet worden“ erläutert der Experte, der lange Zeit im archäologischen  Landesamtes Schleswig Holsteins zuständig für Sylt war und nun auf Einladung der Naturschutzgemeinschaft Sylt für eine Exkursion gekommen ist

„Wenn man verstehen will weshalb gerade hier auf der Nössehalbinsel, an der Ostspitze Sylts, so dichte Gräberfelder aus der Wikinger- und Bronzezeit zu finden sind, muss man sich in die Denkweise der Ureinwohner hineinversetzen“, führt Segschneider weiter aus. „Die Menschen hatten damals einen ganz anderen Bezug zur Natur. Sie blätterten nicht in  Büchern, sie schauten kein Fernsehen, sondern sie lasen in der Natur und Landschaft. Das hatte viel mit einer spirituellen Beziehung zu tun. Wir stehen inmitten einer der schönsten bronze- und wikingerzeitlichen Sakrallandschaften Deutschlands.“

Wenn man sich die Strom-, Windkraft- und Funkmasten und einige Waldanpflanzungen wegdenkt, kann man hier am Morsum Kliff noch recht authentisch nachempfinden, wie die Menschen zur Bronzezeit, also vor rund 4000 Jahren, die Welt auf Sylt erlebten. So wie wir an dieser Stelle heute vom wunderbaren Panorama über das Wattenmeer bis zur Dänischen Küste fasziniert sind, waren es wohl auch schon die Ureinwohner, die hier sesshaft waren. Auch sie hatten bereits den Meerblick. Die erhöhte Kuppe der Nössehalbinsel galt ihnen wohl als heilig. Anders wäre es kaum zu erklären, weshalb sie gerade hier die stattlichen Hünengräber von 7-8 m Höhe anlegten die weiter östlich auf der Nösse  eines der dichtesten bronzezeitlichen Hügelgruppen Deutschlands bilden.

Die Wikinger kamen erst ein paar tausend Jahre später. Sie fühlten sich mit ihren kleineren Grabhügeln in dieses „Areal der Magie und Rituale“ zur Urnen-Bestattung ihrer Toten hingezogen. Als sie zwischen Tinnum, Archsum, Keitum und Morsum  um 1000 nach Chr. die bereits vorhandenen zahlreiche Siedlungen mit recht hoher Bevölkerungsdichte übernahmen, war die Landschaft schon über 10 000 Jahre lang von Menschen bewandert worden. Die ältesten Funde vom Morsum Kliff deuten auf die Hinterlassenschaften von Jägern und Sammlern der Steinzeit, die hier durchzogen, als der Hügel noch inmitten einer Urlandschaft, weitab des Meeres lag.

Später um 4000 vor Christus, als die Wassermassen der abschmelzenden Eiszeitgletscher begannen am Sylter Geestkern zu nagen und die Hügel zur Insel umformten, siedelten hier Jung-Steinzeitmenschen, die wohl eine Stein-Pfeilwerkstatt direkt am Morsum Kliff betrieben-so viele Pfeilspitzen wurden dort gefunden. Gefunden wurden in der Region, also auch gegenüber der Nösse am dänischen Festland, nicht nur Pfeilspitzen, sondern auch Schwerter und andere Artefakte aus späteren Zeiten, die auf einen regen Handel bis hin zum Mittelmeer schon zur Bronzezeit schliessen lassen.

Der Jäger des verlorenen Schatzes präsentiert die original Ringfibel aus dem Jahre 950 n. Chr.

Dennoch hätte sich der Archäologe nicht träumen lassen, daß diese Landschaft einen echten Schatz barg. Der lag zunächst rund Tausend Jahre unter einer der Wiesen bei den Hügelgräbern auf der Nösse und dann 50 Jahre irgendwo im Schrank eines Morsumer Bauern. Die Rede ist von einer goldenen Fibel, also einem aus Silber und Gold geschmiedeten Ring, der mit einer langen Nadel zum Halten eines Mantels diente, den wohl ein hochgestellter Mann um 950 nach Christus trug.

Dr. Segschneider hatte bereits bei Dienstantritt vor vielen Jahren von einem silbernen Wikinger-Armreif aus Morsum gehört, der dort in den 1960iger Jahren beim Pflügen gefunden worden war. Bei seinen Besuchen auf Sylt, hielt sich hartnäckig das Gerücht, damals sei noch ein weiteres Schmuckstück geborgen worden. Trotz nachhaltiger Recherchen, tauchte dieses aber nie auf, bis 2016, lange nach dem Tod des Bauern der den Armreif abgegeben hatte, das wertvolle Teil über einen Sylter Freund wieder das Licht der Öffentlichkeit erblickte. „Als mir das einmalig gut erhaltene Stück präsentiert wurde, brauchte ich erstmal einen Schnaps“, sagt Dr. Segschneider. Bei diesen Worten öffnet der Exkursionsleiter eine unscheinbare Schachtel und präsentiert den Originalfund mitten auf der Wiese, wo er gefunden wurde. Grosse „Ah“ und „Oh“ bei den ExkursionsteilnehmerInnen! Das wunderbare Schmuckstück blitzt förmlich in der Spätsommer-Sonne.

Mit dem Fund der reich verzierten Gewandspange war klar, dass der silberne Armreif kein zufällig verlorenes Stück sein konnte. Alles wies auf einen Schatz hin. Da Segschneider diese Information gerade erhielt, als er seinen Arbeitsplatz aus dem Amt in Schleswig nach Niedersachsen verlegte, trug dazu bei, dass es weitere 1,5 Jahre dauerte, bis ein Grabungsteam die Morsumer Wiese genauer unter die Lupe nahm. Und tatsächlich: die Archäologen konnten mit Hilfe von Metalldetektoren über 80 wikingerzeitliche Funde aus Edelmetall sicherstellen die hier wahrscheinlich an einer Stelle vor rund 1000 Jahren vergraben wurden.

Den Sylter Schatz wird die Öffentlichkeit, wenn alles gut läuft, wohl schon im kommenden Jahr im Heimatmuseum unter Sicherheitsglas mit Alarmanlage bewundern können.

 

Lothar Koch

 

 

Jahrtausende alte Sylter Kulturstätte in Gefahr

die Tinnumer Biike im Schnee Foto: L.Koch

Tinnumer haben offensicht keinen Sinn für die Bedeutung der eigene Geschichte.

Das mindestens 2000 Jahre alte, archäologisch bedeutende Insel-Wahrzeichen  „Tinnum Burg“ droht in seiner Gesamtwirkung beschädigt zu werden.


Hintergrund ist die Notwendigkeit, die alte Tinnumer Feuerwache, die nicht mehr ausreicht, um im Brandfall rechtzeitig alle Gebäude des Ortes zu erreichen, durch eine neue Feuerwache südlich des Bahndammes zu ergänzen. Auf der Suche nach möglichen Bauplätzen hat sich der Ortsbeirat Tinnum auf eine Naturfläche versteift, die bislang eine wichtige Blickachse auf die Tinnum Burg freilässt.

Es gehört zum Schutz prähistorischer Bauwerke, dass nicht nur die Substanz des Denkmals, sondern auch das zugehörige Umfeld erhalten bleibt. (Man stelle sich vor, die Pyramiden von Gizeh stünden inmitten von Wohnblocks-dort ist es bereits bald soweit gekommen!). Da spielen Blickachsen und Freiräume eine wichtige Rolle. Genau diese drohen jetzt durch die neue Feuerwache zugebaut zu werden. Besonders pikant dabei ist die Tatsache, dass diese Fläche bereits als Baugrundstück für Wohnungen seitens des Landes freigegeben war, dann aber die Genehmigung aus Naturschutzgründen zurückgezogen werden musste. Eine notwendige Feuerwache, für die es keinen Alternativstandort gibt, könnte hier  jedoch das Naturschutzrecht aushebeln. Die Gemeinde hat nun neun mögliche Alternativ-Grundstücke geprüft. Aus verschiedenen Gründen (meist hohe Ankaufskosten) fallen sieben Flächen aus. Damit bleibt als Ausweichstandort für den Bau der Feuerwache nur ein Grundstück übrig: der Flaggenplatz nahe des Bahnüberganges Königskamp. Dort stehen auf einer grünen, gemähten Wiese zahlreiche Fahnenmasten zur Flaggenparade.

Trotz eines ApellTinnum Burg Kartes des Sylter Heimatvereines an den Tinnumer Ortsbeirat und Statements von ausgewiesenen Experten der Sylter Geschichte, wie der Gästeführerin und Autorin Silke von Bremen, will der Ortsbeirat den Flaggenplatz nicht zu Gunsten der „Burgfläche“ für den Bau der Feuerwache hergeben.

Nun sollte man meinen, das archäologische Landesamt würde einschreiten und dem Possenspiel ein Ende bereiten-leider weit gefehlt: das Land hat die Möglichkeiten der Gemeinde Sylt zusätzlich geschwächt, die Blickachse freizuhalten. Das Amt bezieht sich auf eine vor Jahren erteilte, fehlerhafte Genehmigung, die in dem Bereich zu einem Bauwerk führte und argumentiert nun, man müsse aus Gründen der Gleichbehandlung nun erneut ein ungeeignetes Grundstück genehmigen.

Der Bürgermeister der Gemeinde Sylt verweist auf seine Pflicht, den Brandschutz sicher zu stellen und gleichzeitig auf die Massgabe, den Ortsbeiräten größtmöglich entgegen zu kommen. Fazit: sollten die Tinnumer selbst ihr wichtigstes historische Bauwerk einer billigen Flaggenparade opfern wollen, wird die Gemeindeverwaltung dem nicht im Wege stehen. Entscheiden muss jedoch der Gemeinderat, der sich erst Ende des Monats neu konstituiert. Es bleibt zu hoffen, dass bis dahin alle Kräfte auf den Tinnumer Ortsbeirat einwirken, denen etwas an der kulturhistorischen Bedeutung der Tinnum Burg liegt.

Kommentar vom Naturreporter

Fusion ein Flop?

Es ist verflixt: Vor zehn Jahren wurde die Fusion zahlreicher Ortsteile beschlossen, weil die Bürger den ehrenamtlichen Gemeinderäten der kleinen Orte nicht mehr zutrauten, die richtigen Entscheidung im Sinne der ganzen Insel zu treffen. Auslöser waren Entscheidungen einzelner Kleingremien, die bspw. zum Thermendesaster in Keitum und zum Dorfhotel in Rantum führten. Nun haben wir eine professionelle Gemeindeverwaltung und stehen erneut vor einem Dilemma. Man sieht die Unvernunft, aber traut sich sich nicht gegen das Votum eines Ortsbeirates zu entscheiden, auch weil die Fusion generell unter einem schlechten Ruf leidet.

Hünengräber haben kaum eine Lobby

der Ringwall der Tinnum Burg wird zunehmend überwuchert

der Ringwall der Tinnum Burg wird zunehmend überwuchert

Meines Erachtens konnte es mit der Tinnum Burg nur deshalb soweit kommen, weil die Gemeinden zu wenig für den Erhalt und die Präsentation der alten historischen Stätten auf der Insel tun. Bei der Tinnum Burg ist es für alle sichtbar, die dort spazieren gehen: Der Wall wird von Bäumen und Sträuchern bereits überwuchert. Bis auf einen Gedenkstein und ein lieblos aufgestelltes Blechschild deutet nichts auf die Bedeutung des Bauwerkes hin. Selbst viele Sylter wissen nicht, was es mit diesem Ringwall auf sich hat. Ähnlich ist es auch um zahlreiche Hünengräber der Stein- und Bronzezeit bestellt. Dabei haben die Gemeinden die gesetzliche Pflicht, sich um die Pflege dieser Stätten zu kümmern. Ganz nebenbei wäre die professionelle Präsentation auch hilfreich für einen nachhaltigen Tourismus, der sich ebenfalls nicht um das Thema kümmert und stattdessen zunehmend auf Grossevents setzt, die alles andere als nachhaltig sind.

Lothar Koch