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Seehundsituation im Wattenmeer-bitte nicht verschlimmbessern!

Alle Jahre wieder flammt an der Westküste Schleswig-Holsteins eine Diskussion um den richtigen Umgang mit

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Heuler

Seehunden auf. Mal sind es die Fischer (meist die Dänen) die vehement eine Bejagung der sympathischen Meeressäuger fordern, dann sind es wieder, wie im aktuellen Fall, Tierschützer (meist holländische Institutionen, die über deutsche Organisationen oder Einzelpersonen), die Rettungsaktionen für jeden greifbare Robbe fordern.

Um das Thema zu versachlichen, bitte ich um Aufmerksamkeit für die folgenden Zeilen:

 

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Statistik desTrilateralen Wattenmeersekretariats (NL;D;DK): Seehund-Bestandzählungen im internationalen Wattenmeer

Die groben,wissenschaftlichen Fakten:
Es gibt keine deutschen, dänischen, holländischen Seehunde, sondern eine zusammengehörige, internationale Wattenmeerpopulation zwischen Den Helder und Esbjerg. Für vor anno 1900 wird der Gesamtbestand auf rund 37 000 Tiere in diesem Gebiet geschätzt. Im Jahr 2013 wurden genau 26788 Seehunde hier gezählt. Addiert man statistisch ermittelte Korrekturfaktoren, kommen Wissenschaftler für 2013 auf einen Maximalbestand von 39 400 Seehunde, also etwa so viele, wie vor 1900.

Demgegenüber betrug der im Jahr 1974 gezählte, internationale Bestand nur ca. 4800 Seehunde. Damals Grund genug, die Jagd auf Seehunde gesetzlich auszusetzen, bevor der Bestand unter dem Jagddruck zusammenzubrechen drohte. Diese Schonzeit gilt aus Artenschutzgründen bis heute. Im Jahre 1988 und 2004 gab es zwei spektakuläre Seuchenzüge der Seehundstaupe durch den Bestand (etwa bei einem Menge von rund 12 000 bzw. 21000 Seehunden) die kurzfristig die Zahlen deutlich schrumpfen liessen (s. Diagramm).

Fazit: Es wird deutlich, dass wir im internationalen Wattenmeer derzeit einen relativ natürlichen, grossen Bestand haben, der offenbar der Kapazität dieses Lebensraumes entspricht ( geht man davon aus, dass vor 1900 noch kein sehr grosser Jagddruck herrschte, andernfalls wäre sogar noch Platz für mehr Seehunde). Zweck des Nationalparkes ist es, die natürlichen Bestände zu erlauben und zu erhalten. Dies gelingt offenbar mit der seit 1991umgesetzten, trilateralen Managementstrategie.

Die Diskussion (vereinfacht):

Was sagen die Fischer?
Fischereikreise bringen immer wieder das Argument, der Seehundbestand sei zu groß und liesse zu wenig Fisch für die Fischer über.

Gegenargument: Die Auswirkungen der Seehunde auf die Fischerei sind gering einzuschätzen: Nur ein Viertel ihrer Beute sind fischereilich interessante Arten. Fische über 20 Zentimeter Länge – also in einer Größe, wie sie von Fischern angelandet werden – machen nur 1 Prozent der Seehundnahrung aus. Ein ökologisches Grundgesetzt besagt, dass nicht der Räuber die Beute, sondern die Beute den Bestand des Räubers bestimmt. Gäbe es zu wenig Fisch im Wattenmeer, würde also der Seehundbestand automatisch schrumpfen.

Was sagen die Tierschützer?
Jede Robbe, die am Strand angetroffen wird und Anzeichen von Schwäche zeigt, sollte aus ethischen Gründen geborgen und in einer Aufzuchtstation aufgepäppelt werden. Mit heutiger Tiermedizin und Medikamenten kann fast jede Robbe gerettet werden.

Gegenargument
Die Haltung der Tierschützer ist ehrenwert, aber nur sinnvoll bei stark gefährdeten Beständen, wo jedes Individuum, welches erhalten werden kann, wichtig für den Arterhalt ist. Diese Situation ist bei Seehunden schon lange nicht mehr gegeben. Bei der heutigen Bestandsgrösse, ist es eher riskant, mit Medikamenten aufgepäppelte Tiere in einen Wildbestand zu entlassen, da das natürliche Regulationsgleichgewicht des Bestandes durch Einschleppung von Krankheitserregern und halbdomestizierten Verhaltensweisen geschwächt werden kann. Was ethisch korrekt für das Individuum sein mag, kann gefährlich für den Gesamtbestand der Art werden.

Was sagen die Jäger und viele Einheimische?
Es gibt viel zu viele Seehunde, weil keine natürlichen Feinde mehr da sind. Wenn die Robben nicht bald bejagt werden, gibt es wieder eine Seehundseuche und das schadet unserem Küsten-Image.

Gegenargument: Die bisherigen Seuchen brachen bei weitaus geringeren Bestandszahlen aus. Seehunde liegen stets eng beieinander auf den Ruhebänken, egal wieviel Platz sie haben. Es besteht also kein Platzmangel. Sollte die Kapazität des Lebensraumes für den Gesamtbestand erreicht werden (Nahrungs-/Platzmangel) regelt das ein Säugetierbestand durch Drosselung der Geburtenrate oder Auslese (meist Parasitenbefall schwacher Tiere). Top-Prädatoren, wie Orcas, spielten noch nie eine Rolle bei der Regulierung des natürlichen Wattenmeerbestandes.

Was sagen die Seehundjäger
Es ist besser die Tiere vom Leiden durch einen Fangschuss zu erlösen, als jeden Seehund in die Aufzuchtstation zu bringen. Der Erhalt des Individuums ist zur Zeit für den Gesamtbestand unerheblich. Durch langjährige Erfahrung können wir den Gesundheitszustand einer Robbe gut an äusseren Faktoren beurteilen und eine Entscheidung ohne Tierarzt treffen.

Was sagen die touristischen Gemeinden?
Wir können es uns nicht erlauben, dass täglich irgendwo am Strand ein kranker Seehund verendet. Die Urlauber sind verunsichert, das schadet unserem Image als Fremdenverkehrsgemeinde. Deshalb wollen wir, dass die tote und kranke Tiere schnell vom Strand verschwinden.

Was sagen Naturschützer? (zu denen ich mich zähle)
Wichtig ist es, die natürliche Entwicklung des Bestandes zu gewährleisten. Deswegen sollte weder von Tierschützern noch von Jägern und Fischern nennenswert in den Bestand eingegriffen werden. Wenn Seehunde an Stränden rasten wollen, sollte man ihnen das mit flexiblen Ruhezonen ermöglichen und Störungen fern halten. Offensichtlich kranke Tiere sollten nach Einschätzung erfahrener Seehundjäger fachgerecht getötet werden, wenn dies aus ethischen Gründen vertretbar ist.

Flexible Ruhezone für Kegelrobben in Hörnum

Der Autor mit einem Schild zur Robbenruhezone. Bei rastenden Wildtieren bitte 200 m Abstand halten!

Die Einlieferung in Aufzuchtstationen sollte die Ausnahme bleiben.

Jetzt freue ich mich über Ihre Meinung!

Lothar Koch

Fighting for Fish mit Sternekoch Tim Mälzer

Lieber Leser von NatürlichSylt,

haben Sie schon von der Fish Fight Kampagne des Sternekochs Tim Mälzer gehört?
Ich habe meinen Namen zu der Petition hinzugefügt und ich denke, dass Sie dasselbe tun könnten. Sie können sich hier anmelden: www.fishfight.net . Hierfür benötigen Sie nur einige Sekunden und können einen echten Unterschied bewirken.

Rund die Hälfte des Fisches, der in der Nordsee gefangen wird, wird tot zurück ins Meer geworfen und Fish Fight kämpft dafür, die Gesetze der EU zu ändern, um dies zu stoppen. Gemeinsam können wir dabei helfen, diesen Wahnsinn zu stoppen.

Ich danke Ihnen ganz herzlich,

Lothar Koch

Überfischung der Nordsee: Lösungsansätze

Wie ich in „Natürlich Sylt“ ausführe, kommen die Fischbestände in Nordsee und Nordatlantik immer mehr an ihre Grenze. Zudem verursacht die Fischerei erhebliche ökologische Probleme durch Zerstörung des Meeresbodens und den Rückwurf von grossen Mengen an Beifang.
Zwei TV-Beiträge auf 3Sat zeigen Ansätze, wie die Problematik gemildert werden könnte:

Sanfterer Schollenfang mit der Enterprise
Fischereikontrolle über Bordkamera

Lothar Koch

Europas Megatrawler auf Beutezug vor Afrika

Die EU zahlt jedes Jahr Millionen, damit ihre Flotte vor Afrika fischen kann. Die Meere leeren sich, heimische Fischer werden verdrängt.
Pikant ist: Immer wieder werden Schiffe, die sich Fischereirechte von der senegalesischen Regierung gesichert haben, beim illegalen Fischen erwischt. Erst Anfang März wurde der russische Trawler Oleg Naydenov nach Informationen von Greenpeace festgesetzt, weil er offenbar in den Gründen der Kleinfischer unterwegs war. Er zahlte eine Strafe von 45.000 Euro und durfte weiterfischen. „Der Regierung sind wirkungsvolle Kontrollen und Strafen egal.“Mitte März wurde wegen illegaler Fischerei ein litauischer Trawler festgesetzt. Litauen ist seit 2004 Mitglied der Europäischen Union.

Millionenschwere Fischereiabkommen
Umweltschützer und Fischereiexperten warnen seit Jahren vor den Problemen. Das Thema ist akut, weil die EU beim Beutezug vor Afrika mitmischt und zurzeit ihre Fischereipolitik reformiert. Die Reform dreht sich um Fangquoten, Überkapazitäten und handelbare Fischereirechte. Doch wer über Überkapazitäten streitet, der streitet auch über Fischereiabkommen. Diese schließt Europa seit Mitte der Siebzigerjahre mit afrikanischen und pazifischen Staaten.
Diese Verträge funktionieren nach dem Prinzip „Cash for Fish“: Die EU zahlt afrikanischen Staaten Geld und darf im Gegenzug in deren Fanggründen fischen. Schließlich sind die heimischen Bestände vor Europas Küsten zu mehr als drei Vierteln überfischt. Inzwischen stammen mehr als ein Viertel der Fische, die Europas Flotten jährlich fangen, aus Meeren außerhalb der EU.
Mit 13 Staaten unterhält die EU zurzeit die genannten Partnerschaftsabkommen. Sie sind Millionen wert. Allein die Verträge mit Mauretanien hatten im Jahr 2006, als das jüngste Abkommen mit dem Land in Kraft trat, einen Wert von 86 Millionen Euro. Rund 90 Prozent der Summe zahlen die europäischen Steuerzahler. Die Reeder beteiligen sich kaum an den Kosten. Im Gegenteil: Sie erhalten in der Regel sogar Subventionen für Schiffsneubauten und profitieren vom steuerfreien Treibstoff.
Nicht nur lokale Fischer, Umweltschützer und Politiker sind gegen die Abkommen. Auch der deutsche Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) äußert Kritik. Denn de facto fischt Europa den Afrikanern den Fisch weg. Dabei darf nach internationalem Recht Europa nur Verträge mit Staaten eingehen, die ihre Überschüsse an Fisch verkaufen. Der SRU schreibt in dem Gutachten, er habe „Zweifel daran, dass eine ausreichende Überwachung der Fischereiaktivitäten durch die Drittstaaten wie auch die Einhaltung von strengen Nachhaltigkeitskriterien realistisch ist.“

Die EU zahlt Millionen, um ihre Fischereiflotte auszulasten
Der EU ist es Millionen wert, die überdimensionierte europäische Flotte auszulasten. Sinnhaftigkeit und der effiziente Einsatz europäischer Steuergelder scheinen dabei keine Rolle zu spielen. Das zeigt das Abkommen mit Guinea-Bissau, das der SRU in seinem Gutachten auseinandernimmt. Jährlich habe die EU sieben Millionen Euro gezahlt, damit EU-Schiffe vor der Küste Guinea-Bissaus fischen durften. Sieben Millionen Euro, um 470 Arbeitsplätze von EU-Bürgern auf See zu finanzieren. Für Guinea-Bissau sei das Abkommen im Gegenzug extrem wichtig: Im Schnitt macht es 7,3 Prozent des Staatsbudgets aus. „Wir exportieren unser Überfischungsproblem nach Afrika“, sagt Isabella Lövin, Grünen-Abgeordnete im Europaparlament, „und dann verschwenden wir auch noch Steuergelder dafür.“
Die Regierungen der westafrikanischen Staaten verkaufen  Fischereirechte auch direkt an Staaten wie Russland oder China.
Es sind Nationen, die unter Umweltschützern als Piratenstaaten verschrien sind. Sie fischen, was das Zeug hält – um im Zweifelsfall am Ende nur Fischmehl zu produzieren. Mindeststandards an Transparenz, an Quoten und Arbeitsbedingungen an Bord würden diese Verträge nicht kennen – das unterscheide sie von den EU-Abkommen. „Es war ein Fehler, die Verträge mit der EU aufzukündigen“, sagt Gueye heute und klingt zerknirscht. „Jetzt haben wir die Probleme mit den Russen.“

Quelle: Die Zeit / Greenpeace

Gerichtsurteil: Muschelfischerei muss Naturschutz stärker beachten

Presseinformation

23.03.12  –  SCHUTZSTATION WATTENMEER – WWF

Umweltverbände kritisieren fehlendes Umdenken in der Landesregierung

Die Schutzstation Wattenmeer und der WWF haben sich zufrieden über das von ihnen erstrittene Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig zur Muschelfischerei geäußert. Zu dem Urteil liegt inzwischen auch die Begründung vor. Das OVG verbietet den weiteren Import von gebietsfremden Muscheln in den Nationalpark, weil die Gefahr der Einschleppung fremder Arten zu groß ist und weil das Nationalparkgesetz nicht berücksichtigt wurde.

„Die Urteilsbegründung liegt nun vor, und das Gericht hat uns in allen Punkten recht gegeben. Ein großer Erfolg für den Nationalpark!“, sagt Silvia Gaus, Naturschutzexpertin bei der Schutzstation Wattenmeer. „Das Urteil ist eine deutliche Kritik an den Fischereibehörden, die seit mindestens sechs Jahren ohne die gebotene Rücksicht auf die Natur diese Eingriffe in den Nationalpark genehmigten. Zugleich stärkt es die Position der Nationalparkverwaltung, deren eigenständiges Genehmigungsrecht bislang umgangen wurde.“

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat dieses Vorgehen lange gedeckt und die Naturschutzbehörden bei ihren gesetzlichen Aufgaben im Nationalpark ausgebremst. „Die Landesregierung muss hier dringend umdenken und sich stärker auf die Seite des Naturschutzes stellen statt erneut nach Schlupflöchern zu suchen,“ sagt Hans-Ulrich Rösner vom WWF. „Es geht darum, das Urteil umzusetzen statt es zu umgehen“.

Schutzstation Wattenmeer und WWF gehen davon aus, dass auch das von der Landesregierung kurz vor der Jahreswende entgegen Warnungen der Naturschutzverbände unterschriebene Muschelfischereiprogramm nun keinen Bestand haben kann. Zwar hat man den vom Gericht verbotenen Import aus dem Programm herausgenommen. Allerdings wird weiter geplant, große Flächen im Nationalpark mit sogenannten „Saatmuschelgewinnungsanlagen“ zu überbauen. Wie schon beim Import von Muscheln in den Nationalpark sollen die Naturschutzverbände bei dem Genehmigungsverfahren nicht mit einem Einspruchsrecht beteiligt werden. Dies geschehe mit der Begründung, ein solcher Eingriff in den Nationalpark habe mit Naturschutzrecht nichts zu tun und sei nur fischereirechtlich zu entscheiden. Genau dies habe das OVG Schleswig bei seinem Urteil aber soeben für rechtswidrig erklärt.

„Die Hardliner setzen ihren Durchmarsch fort, und Umweltministerin Rumpf, die auch Fischereiministerin ist, schaut zu,“ klagt Silvia Gaus. „Es ist eine klare politische Aufgabe, nun den ernsthaften Dialog zu suchen und eine auch für den Nationalpark verträgliche Lösung zu erarbeiten,“ fordert WWF-Experte Rösner, „sonst bleibt aufs Neue nur der Weg vor Gericht, um eine Einhaltung der Gesetze zu erreichen.“

Zum Hintergrund:
Das Urteil des OVG Schleswig richtet sich gegen den vor einigen Jahren begonnenen Import von Besatzmuscheln aus Großbritannien und Irland. Man berücksichtigte bei der Genehmigung nicht, dass das Nationalparkgesetz das Aussetzen standortfremder Tiere im Wattenmeer verbietet. Dies aus gutem Grund, denn auch die biologische Vielfalt im Meer leidet immer mehr unter der Einschleppung von gebietsfremden Arten. Im Wattenmeer besonders auffällig sind beispielsweise die Pazifische Auster und die amerikanische Schwertmuschel. Diese Arten erwiesen sich als sehr durchsetzungsfähig und breiten sich letztlich auf Kosten heimischer Arten aus. Beim Import der Miesmuscheln werden gebietsfremde Arten, die an ihnen haften oder als Parasiten in ihnen leben, unvorhersehbar und unvermeidbar mit eingeführt. Zudem sind die eingeführten Miesmuscheln selber nicht identisch mit den wilden Miesmuscheln im Wattenmeer, sondern an andere Standorte angepasst. Zum Teil handelt es sich mit der Mittelmeer-Miesmuschel sogar um eine andere Art.

Hinzu kommt, dass die im Wattenmeer heimische Miesmuschel seit Jahren immer seltener wird, und heute nur noch weniger als 10 % der früher vorhandenen Bestände vorhanden sind. Die Gründe sind zwar vielfältig und können von natürlichen Ursachen bis zur Befischung reichen, doch hätte dies in jedem Fall zu wesentlichen Änderungen bei der Fischerei führen müssen. Entgegen aller Warnungen der Naturschutzverbände will man aber dennoch die Fischerei ungebremst fortsetzen und hat die eigentlich noch bis 2016 gültigen Verträge Ende 2011 noch kurz vor der Landtagswahl um 15 Jahre verlängert. Eine Verbesserung für den Nationalpark war dies nicht, denn auf einer Fläche von 300 Hektar oder mehr will man nun auch Saatmuschelgewinnungsanlagen dort bauen. Dies soll zusätzlich zur weiter erfolgenden Abfischung der wilden Muscheln erfolgen.

Weitere Informationen:
Schutzstation Wattenmeer: Silvia Gaus 0171-6327513
WWF: Dr. Hans-Ulrich Rösner 0151-12290848
Dipl.Biol.Christof Goetze, – Pressesprecher- ,
Naturschutzgesellschaft SCHUTZSTATION WATTENMEER e.V.,
Tel.: 0 4841 / 66 85 46 ,
c.goetze@schutzstation-wattenmeer.de,