Naturschutz auf Sylt, Folge 1: Sylter Landschaft- schön und sensibel

In einer Serie stellt die Naturschutzgemeinschaft Sylt und die Söl’ring Foriining das Thema „Natur auf Sylt“ in seiner ganzen Bandbreite in der Sylter Rundschau dar. Erschienene Artikel werden auf natuerlichsylt.net veröffentlicht und archiviert. Es werden Institutionen und Vereine vorgestellt und auch  Menschen, die sich für die Sylter Natur einsetzen.

In der ersten Folge gibt Franz Brambrink von der Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland einen Überblick über die Inselnatur und ihren Schutz.

 

Laichgebiet von seltenen Kreuzkröten: Nasses Dünental bei Rantum

Laichgebiet von seltenen Kreuzkröten: Nasses Dünental bei Rantum

Die Sylter Natur zeichnet sich in Flora und Fauna durch ein riesiges Potenzial besonderer, seltener und zu schützender Arten aus, von den Dünen und der Heide bis hin zu feuchten Marschen und deren artenreichem Grünland. Das Landschaftsbild ist vielerorts auf der Insel von herausragender Qualität. Um diese Vielfalt und Besonderheit zu erhalten, steht deutlich mehr als die Hälfte der Inselfläche unter einem Schutzstatus als Natura-2000-Gebiet, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet oder als gesetzlich geschütztes Biotop.

Ziel ist es, sowohl die Natur als auch ihr Erholungspotenzial für den Menschen zu Downloadbewahren. So wird Paragraph 1, Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz erfüllt. Er lautet:

„(1) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass

1. die biologische Vielfalt,

2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie

3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).“

Die Sylter Landschaft stellt selbst ein touristisches Highlight dar, ist jedoch hochsensibel. Deshalb ist jede bauliche oder touristische Entwicklung auf Sylt zwingend immer besonders auf ihre Naturverträglichkeit zu prüfen. Wichtige Meilensteine sind in diesem Zusammenhang das federführend vom Landschaftszweckverband (LZV) durchgeführte Wegekonzept (Besucherlenkung), das zwischen den Kommunen abgestimmte Strandversorgungskonzept und nicht zuletzt das Reitwegekonzept.

Die Aufgabe des aktiven Naturschutzes vor Ort, also der Pflege und Entwicklung von Flächen, übernehmen neben unserer Arbeit als untere Naturschutzbehörde (UNB) der auch unter anderem zu diesem Zweck gebildete LZV Sylt und die sehr professionell tätigen Naturschutz-Organisationen der Insel, wie die Naturschutzgemeinschaft Sylt, der Söl’ring Foriining, die Schutzstation Wattenmeer und der Verein Jordsand. Diese Zusammenarbeit ist ein Grundgerüst für den Erhalt der Inselnatur.

Erhebliche Maßnahmen konnten erfolgreich durchgeführt werden, und es ist zu betonen, dass Erhebliches auch noch vor uns liegt. Beispielhaft sind hier die Offenhaltung der Heiden, Dünen und Trockenrasenlebensräume oder die Bedeutung der Marsch als Wiesenvogellebensraum weiter anzuheben. Auf dem Sektor des Artenschutzes besteht derzeit ein wichtiger Baustein im kreisweiten Amphibienprojekt der Stiftung Naturschutz.

Selbstverständlich wecken die beschriebenen Schönheiten und der natürliche Reichtum der Insel auch zahlreiche Begehrlichkeiten. Investitionen in die touristische Infrastruktur sowie bauliche Entwicklungen gehören zur stetigen Diskussion. Zu den gesetzlich verankerten Aufgaben des Landrates als unterer Naturschutzbehörde gehört die Prüfung der Verträglichkeit solcher Maßnahmen mit dem Schutz der Natur.

Gerade bei baulichen Entwicklungen sind die landesplanerischen Zielsetzungen für Sylt eine zu beachtende Größe. Diese bestimmen den zulässigen Rahmen der weiteren Flächeninanspruchnahme auf der Insel, sowohl für den zwingend notwendigen Wohnungsbau, als auch für gewerbliche und touristische Projekte und Planungen.

Auch beim Küstenschutz ist auf ein möglichst naturverträgliches Vorgehen zu achten. Zwischen dem zuständigen Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein, dem LZV, dem Kreis und den Naturschutzverbänden hat sich ein auch außerhalb der gesetzlichen Regelungen kooperatives Abstimmungsprozedere eingespielt.

Franz Brambrink/ Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland