Heimatverein: Große Sorge um den Denghoog in Wenningstedt!
Wenningstedt/ Keitum Keine geringere Sorge als die Unversehrtheit des 5000 Jahre alten Megalithgrabes Denghoog in Wenningstedt lastet auf den Schultern des Vorstandes der Sölring Foriining. Seit 1928 ist der Verein Eigentümer des Grundstückes und sorgt dafür, dass der Denghoog Insulanern und Gäste zugänglich ist.
Nun hat die Sölring Foriining begründete Sorge um das ihr anvertraute Kulturerbe, das es für die folgenden Generationen zu schützen und zu erhalten gilt. Durch ein Maklerbüro wurde im Sommer 2017 ein Wege- und Leitungsrecht für das seit geraumer Zeit zum Verkauf stehende Gebäude des westlich angrenzenden Grundstückes angefragt. Da der Verkauf des Hauses unweigerlich den Abbruch der alten Bausubstanz und einen Neubau mit Unterkellerung zur Folge gehabt hätte, schaltete die Sölring Foriining umgehend das Archäologische Landesamt ein und bat um Unterstützung und Stellungnahme. Das Archäologische Landesamt vertritt den Standpunkt, dass die bereits vorhandene Beeinträchtigung der Raumwirkung des Denkmals durch die bestehende Bebauung nicht durch neue Bebauung verstärkt werden darf und ein Neubau nicht höher als der Bestandsbau sein darf. Ferner ist sicher zu stellen, dass die Denkmalsubstanz in keinerlei Weise durch Bodenerschütterungen beeinträchtigt wird. Gemäß § 13 (6) des Denkmalschutzgesetzes ist durch Sachverständige zu klären, ob durch die geplanten Baumaßnahmen und die damit einhergehenden Erschütterungen Beschädigungen des Denkmals zu erwarten sind.
Der nunmehr erfolgte Bauantrag für den Neubau eines Wohnhauses mit vier Ferienwohnungen lässt aus der Sicht des Vorstandes der Sölring Foriining die Befürchtung zu, dass es zu eben diesen Beschädigungen durch Erschütterungen kommen wird. Auch ist davon auszugehen, dass der Grundwasserspiegel wegen der Nähe des Dorfteiches so hoch ist, dass das Einrammen von Spundwänden zur Sicherung der Baugrube erfordlich wird, die direkt an den Fuß des Denghoogs angrenzent.
Das im B-Plan Nr. 7 ausgewiesene Baufenster lässt Schlüsse auf die unmittelbare Nähe zum Denkmal zu. Mit großer Sorge erfüllen nun den Vorstand die mit dem Neubau wochenlang zu erwartenden Erschütterungen durch die Abfuhr des Aushubes mit schweren Fahrzeugen sowie die Arbeit mit Baggern und Vorderladern zur Erschließung des Grundstückes. Dem Eigentümer des westlich neben dem Kulturdenkmal gelegenen Grundstückes wurde 1929 durch die Sölring Foriining das Recht zum Gehen, Reiten und Befahren des angrenzenden Weges im Grundbuch zugestanden. Dieser Weg ist im B-Plan Nr.7 der Gemeinde Wenningstedt ausschließlich als Rad- und Fußweg zweckbestimmt.
Das erteilte Wegerecht bezog sich auf Fußgänger, Reiter und zu der Zeit üblichen Fahrwerke und ist aus Sicht des Vorstandes keinesfalls auf heute übliche Fahrzeuge zu übertragen. Bei den geplanten Wohnungen ist von mindestens vier Fahrzeugen hoher Gewichtsklassen auszugehen, die in einer langen Saison täglich mehrmals den ausschließlich als Fuß- und Radweg ausgewiesenen und unbefestigten Weg befahren werden. Somit ist zusätzlich die Beschädigung des vereinseigenen Kies-Weges durch die Belastung mit schweren Fahrzeugen zu erwarten.
Das jährlich von vielen tausend Touristen bestaunte archäologische Denkmal darf nicht leichtfertig einer drohenden Beschädigung preisgegeben werden. Was nunmehr 5000 Jahre erhalten blieb, kann durch die modernen schweren Baumaschinen in Bewegung geraten und eine endgültige Schließung als Museum aus Sicherheitsgründen zur Folge haben. Dieser Verlust wäre irreparabel und würde auch für die nächsten Generationen gelten.
Quelle: PM der Sölring Foriining