Europas Megatrawler auf Beutezug vor Afrika

Die EU zahlt jedes Jahr Millionen, damit ihre Flotte vor Afrika fischen kann. Die Meere leeren sich, heimische Fischer werden verdrängt.
Pikant ist: Immer wieder werden Schiffe, die sich Fischereirechte von der senegalesischen Regierung gesichert haben, beim illegalen Fischen erwischt. Erst Anfang März wurde der russische Trawler Oleg Naydenov nach Informationen von Greenpeace festgesetzt, weil er offenbar in den Gründen der Kleinfischer unterwegs war. Er zahlte eine Strafe von 45.000 Euro und durfte weiterfischen. „Der Regierung sind wirkungsvolle Kontrollen und Strafen egal.“Mitte März wurde wegen illegaler Fischerei ein litauischer Trawler festgesetzt. Litauen ist seit 2004 Mitglied der Europäischen Union.

Millionenschwere Fischereiabkommen
Umweltschützer und Fischereiexperten warnen seit Jahren vor den Problemen. Das Thema ist akut, weil die EU beim Beutezug vor Afrika mitmischt und zurzeit ihre Fischereipolitik reformiert. Die Reform dreht sich um Fangquoten, Überkapazitäten und handelbare Fischereirechte. Doch wer über Überkapazitäten streitet, der streitet auch über Fischereiabkommen. Diese schließt Europa seit Mitte der Siebzigerjahre mit afrikanischen und pazifischen Staaten.
Diese Verträge funktionieren nach dem Prinzip „Cash for Fish“: Die EU zahlt afrikanischen Staaten Geld und darf im Gegenzug in deren Fanggründen fischen. Schließlich sind die heimischen Bestände vor Europas Küsten zu mehr als drei Vierteln überfischt. Inzwischen stammen mehr als ein Viertel der Fische, die Europas Flotten jährlich fangen, aus Meeren außerhalb der EU.
Mit 13 Staaten unterhält die EU zurzeit die genannten Partnerschaftsabkommen. Sie sind Millionen wert. Allein die Verträge mit Mauretanien hatten im Jahr 2006, als das jüngste Abkommen mit dem Land in Kraft trat, einen Wert von 86 Millionen Euro. Rund 90 Prozent der Summe zahlen die europäischen Steuerzahler. Die Reeder beteiligen sich kaum an den Kosten. Im Gegenteil: Sie erhalten in der Regel sogar Subventionen für Schiffsneubauten und profitieren vom steuerfreien Treibstoff.
Nicht nur lokale Fischer, Umweltschützer und Politiker sind gegen die Abkommen. Auch der deutsche Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) äußert Kritik. Denn de facto fischt Europa den Afrikanern den Fisch weg. Dabei darf nach internationalem Recht Europa nur Verträge mit Staaten eingehen, die ihre Überschüsse an Fisch verkaufen. Der SRU schreibt in dem Gutachten, er habe „Zweifel daran, dass eine ausreichende Überwachung der Fischereiaktivitäten durch die Drittstaaten wie auch die Einhaltung von strengen Nachhaltigkeitskriterien realistisch ist.“

Die EU zahlt Millionen, um ihre Fischereiflotte auszulasten
Der EU ist es Millionen wert, die überdimensionierte europäische Flotte auszulasten. Sinnhaftigkeit und der effiziente Einsatz europäischer Steuergelder scheinen dabei keine Rolle zu spielen. Das zeigt das Abkommen mit Guinea-Bissau, das der SRU in seinem Gutachten auseinandernimmt. Jährlich habe die EU sieben Millionen Euro gezahlt, damit EU-Schiffe vor der Küste Guinea-Bissaus fischen durften. Sieben Millionen Euro, um 470 Arbeitsplätze von EU-Bürgern auf See zu finanzieren. Für Guinea-Bissau sei das Abkommen im Gegenzug extrem wichtig: Im Schnitt macht es 7,3 Prozent des Staatsbudgets aus. „Wir exportieren unser Überfischungsproblem nach Afrika“, sagt Isabella Lövin, Grünen-Abgeordnete im Europaparlament, „und dann verschwenden wir auch noch Steuergelder dafür.“
Die Regierungen der westafrikanischen Staaten verkaufen  Fischereirechte auch direkt an Staaten wie Russland oder China.
Es sind Nationen, die unter Umweltschützern als Piratenstaaten verschrien sind. Sie fischen, was das Zeug hält – um im Zweifelsfall am Ende nur Fischmehl zu produzieren. Mindeststandards an Transparenz, an Quoten und Arbeitsbedingungen an Bord würden diese Verträge nicht kennen – das unterscheide sie von den EU-Abkommen. „Es war ein Fehler, die Verträge mit der EU aufzukündigen“, sagt Gueye heute und klingt zerknirscht. „Jetzt haben wir die Probleme mit den Russen.“

Quelle: Die Zeit / Greenpeace

Zugvögel zurück im Sylter Watt

Pünktlich zum Frühlingsbeginn kehren immer mehr Zugvögel aus den Überwinterungsgebieten in den Nationalpark zurück. Auch auf Sylt kann man  jetzt täglich grössere Trupps von Gänsen und Watvögel einfliegen sehen. Die dunklen Nonnengänse und ihre etwas kleineren Verwandten, die Ringelgänse erkennt man meist an der energiesparenden V-Flug-Formation am Himmel. Sie haben die kalte Jahreszeit an den milderen britischen und französichen Küsten verbracht und sind nun auf dem Rückweg ins sibirische Brutgebiet. Im Wattenmeer angekommen,  haben sie nur noch sechs Wochen, bis Mitte Mai Zeit, um sich auf den Salzwiesen im Nationalpark und mancherorts auch auf Grünlandflächen binnendeichs Fettreserven anzufressen. „Je wohlgenährter die Gänse vom Wattenmeer abziehen können, desto größer sind später ihre Chancen in den arktischen Brutgebieten, hauptsächlich auf der sibirischen Taimyr-Halbinsel erfolgreich Nachwuchs aufzuziehen“, sagt Biologe Klaus Günther von der Schutzstation Wattenmeer, der das Rastvogelmonitoring im Nationalpark koordiniert. Knutts, Pfuhlschnepfen und andere Watvögel findet man inzwischen auch wieder in grossen Zahlen auf den Wattflächen östlich von  Sylt. „Pfuhlschnepfen sind die Rekordhalter im Non-Stopp-Flug“, berichtet Günther. 11.600 Kilometer ohne Zwischenlandung, Schlafen oder Fressen war eine Schnepfe neun Tage über dem Pazifik von Alaska bis Neuseeland unterwegs. „Ein kürzere Strecke, nämlich bis zu 5.000 Kilometer müssen die Schnepfen vom Wattenmeer in die arktischen Brutgebiete bis hin zur Taimyr Halbinsel fliegen. Aber auch das ist eine sehr beeindruckende Leistung“, meint Günther begeistert.  Mit rekordverdächtiger Geschwindigkeit fressen sich die Schnepfen den notwendigen Flugtreibstoff an. Drei bis vier Wochen benötigen sie, um ihr Gewicht annähernd zu verdoppeln. Die Vögel müssen dafür mit ihrem zehn Zentimeter langen Schnabel genügend Krebse und Würmer im Wattboden erstochern. Hierbei hilft ihnen die druckempfindliche Schnabelspitze dabei, blind die Beute im tiefen Schlick aufzuspüren. Wer um diese Jahreszeit Vögel im Watt beobachtet, hat gute Chancen, den Alpenstrandläufer als häufigsten Zugvogel des Wattenmeeres zu entdecken. Den etwas irreführenden Namen bekam der starengroße Vogel von deutschsprachigen Vogelkundlern als Brutvogel der lappländischen Alpen, einer nordischen Gebirgsregion. Gut zur erkennen sind die Vögel im Sommer an ihrem schwarzen Brustfleck, den auch jetzt schon viele Tiere haben. „Sind die Wattflächen bei Hochwasser vom Meer überspült, können Vogelfreunde die Strandläufer zusammen mit anderen Watvögeln an besonderen Rastplätzen antreffen“, erklärt Vogelkenner Günther. Solche bevorzugten Sammelpunkte gibt es auf Sylt beispielsweise im Watt beim Lister Koog, bei den Keitumer Sandinseln, oder an der Hörnumer Nehrung. Für alle Besucher des Weltnaturerbes Wattenmeer hat Günther noch ein besonderes Anliegen: „Bitte halten Sie bei Ihren Beobachtungen ausreichend Abstand von Rastvogelschwärmen und respektieren Sie auch die abgesperrten Brut- und Rastgebiete. Jedes Auffliegen bedeutet für die Tiere einen unnötigen Energieaufwand.“ Gute Möglichkeiten, die Zugvögel im Nationalpark zu erleben, bieten auch die Führungen der Naturschutzverbände wie der Schutzstation Wattenmeer sowie der Nationalparkranger.   Quelle: Schutzstation Wattenmeer, Fotos SW-Archiv, Alpi von Ulrich Holst, SW

Gerichtsurteil: Muschelfischerei muss Naturschutz stärker beachten

Presseinformation

23.03.12  –  SCHUTZSTATION WATTENMEER – WWF

Umweltverbände kritisieren fehlendes Umdenken in der Landesregierung

Die Schutzstation Wattenmeer und der WWF haben sich zufrieden über das von ihnen erstrittene Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig zur Muschelfischerei geäußert. Zu dem Urteil liegt inzwischen auch die Begründung vor. Das OVG verbietet den weiteren Import von gebietsfremden Muscheln in den Nationalpark, weil die Gefahr der Einschleppung fremder Arten zu groß ist und weil das Nationalparkgesetz nicht berücksichtigt wurde.

„Die Urteilsbegründung liegt nun vor, und das Gericht hat uns in allen Punkten recht gegeben. Ein großer Erfolg für den Nationalpark!“, sagt Silvia Gaus, Naturschutzexpertin bei der Schutzstation Wattenmeer. „Das Urteil ist eine deutliche Kritik an den Fischereibehörden, die seit mindestens sechs Jahren ohne die gebotene Rücksicht auf die Natur diese Eingriffe in den Nationalpark genehmigten. Zugleich stärkt es die Position der Nationalparkverwaltung, deren eigenständiges Genehmigungsrecht bislang umgangen wurde.“

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat dieses Vorgehen lange gedeckt und die Naturschutzbehörden bei ihren gesetzlichen Aufgaben im Nationalpark ausgebremst. „Die Landesregierung muss hier dringend umdenken und sich stärker auf die Seite des Naturschutzes stellen statt erneut nach Schlupflöchern zu suchen,“ sagt Hans-Ulrich Rösner vom WWF. „Es geht darum, das Urteil umzusetzen statt es zu umgehen“.

Schutzstation Wattenmeer und WWF gehen davon aus, dass auch das von der Landesregierung kurz vor der Jahreswende entgegen Warnungen der Naturschutzverbände unterschriebene Muschelfischereiprogramm nun keinen Bestand haben kann. Zwar hat man den vom Gericht verbotenen Import aus dem Programm herausgenommen. Allerdings wird weiter geplant, große Flächen im Nationalpark mit sogenannten „Saatmuschelgewinnungsanlagen“ zu überbauen. Wie schon beim Import von Muscheln in den Nationalpark sollen die Naturschutzverbände bei dem Genehmigungsverfahren nicht mit einem Einspruchsrecht beteiligt werden. Dies geschehe mit der Begründung, ein solcher Eingriff in den Nationalpark habe mit Naturschutzrecht nichts zu tun und sei nur fischereirechtlich zu entscheiden. Genau dies habe das OVG Schleswig bei seinem Urteil aber soeben für rechtswidrig erklärt.

„Die Hardliner setzen ihren Durchmarsch fort, und Umweltministerin Rumpf, die auch Fischereiministerin ist, schaut zu,“ klagt Silvia Gaus. „Es ist eine klare politische Aufgabe, nun den ernsthaften Dialog zu suchen und eine auch für den Nationalpark verträgliche Lösung zu erarbeiten,“ fordert WWF-Experte Rösner, „sonst bleibt aufs Neue nur der Weg vor Gericht, um eine Einhaltung der Gesetze zu erreichen.“

Zum Hintergrund:
Das Urteil des OVG Schleswig richtet sich gegen den vor einigen Jahren begonnenen Import von Besatzmuscheln aus Großbritannien und Irland. Man berücksichtigte bei der Genehmigung nicht, dass das Nationalparkgesetz das Aussetzen standortfremder Tiere im Wattenmeer verbietet. Dies aus gutem Grund, denn auch die biologische Vielfalt im Meer leidet immer mehr unter der Einschleppung von gebietsfremden Arten. Im Wattenmeer besonders auffällig sind beispielsweise die Pazifische Auster und die amerikanische Schwertmuschel. Diese Arten erwiesen sich als sehr durchsetzungsfähig und breiten sich letztlich auf Kosten heimischer Arten aus. Beim Import der Miesmuscheln werden gebietsfremde Arten, die an ihnen haften oder als Parasiten in ihnen leben, unvorhersehbar und unvermeidbar mit eingeführt. Zudem sind die eingeführten Miesmuscheln selber nicht identisch mit den wilden Miesmuscheln im Wattenmeer, sondern an andere Standorte angepasst. Zum Teil handelt es sich mit der Mittelmeer-Miesmuschel sogar um eine andere Art.

Hinzu kommt, dass die im Wattenmeer heimische Miesmuschel seit Jahren immer seltener wird, und heute nur noch weniger als 10 % der früher vorhandenen Bestände vorhanden sind. Die Gründe sind zwar vielfältig und können von natürlichen Ursachen bis zur Befischung reichen, doch hätte dies in jedem Fall zu wesentlichen Änderungen bei der Fischerei führen müssen. Entgegen aller Warnungen der Naturschutzverbände will man aber dennoch die Fischerei ungebremst fortsetzen und hat die eigentlich noch bis 2016 gültigen Verträge Ende 2011 noch kurz vor der Landtagswahl um 15 Jahre verlängert. Eine Verbesserung für den Nationalpark war dies nicht, denn auf einer Fläche von 300 Hektar oder mehr will man nun auch Saatmuschelgewinnungsanlagen dort bauen. Dies soll zusätzlich zur weiter erfolgenden Abfischung der wilden Muscheln erfolgen.

Weitere Informationen:
Schutzstation Wattenmeer: Silvia Gaus 0171-6327513
WWF: Dr. Hans-Ulrich Rösner 0151-12290848
Dipl.Biol.Christof Goetze, – Pressesprecher- ,
Naturschutzgesellschaft SCHUTZSTATION WATTENMEER e.V.,
Tel.: 0 4841 / 66 85 46 ,
c.goetze@schutzstation-wattenmeer.de,

Naturschutzverbände übergaben Unterschriften gegen BOS-Funkturm am Königshafen

Teilerfolg der Sylter Heimat- und Naturschutzverbände in List

Der Lister Gemeinderat hat auf seiner gestrigen Sitzung klargestellt, dass sowohl der Standort „Jenslongtal“, als auch den Standort „Lister Koog“ für die Aufstellung eines BOS Funkturmes seitens der Gemeinde abgelehnt wird. Damit haben beide gegen das Projekt des Bundes agierenden Initiativen einen Teilerfolg errungen.

Nachdem Sven Lappoehn von der Sölring Foriining im Namen der beteiligten Naturschutzverbände dem Lister Bürgermeister Wolfgang Strenger 191 Unterschriften (davon 111 aus List, innerhalb von 3 Tagen auf Papierlisten gesammelt) von Bürgern gegen Landschaftsverschandelung und Naturgefährdung am Königshafen überreicht hatte, verlas Strenger eine Erklärung, in der die Gemeinde List mitteilt, den Standort am Nationalpark Wattenmeer wegen der Einwände von Naturschutzverbänden und Verwaltungen abzulehnen. Das Jenslongtal würde wegen des Protestes einer weiteren Bürgerinitiative von Anliegern verworfen, die hauptsächlich gesundheitliche Gründe gegen den BOS-Funkturm ins Feld führt.

Sven Lappoehn, Sölring Foriining „Wir Sylter Verbände begrüssen die Entscheidung der Gemeinde List ausserordentlich, den Standort „Lister Koog/Königshafen“ aus der BOS-Diskussion zu nehmen. Ein historisch und landschaftlich wertvolles Stück Heimat bleibt  vor Verunstaltung bewahrt“

Mitinitiator Biologe Lothar Koch fügt hinzu: „Die Gemeinde List hat mit ihrer Entscheidung  Verantwortung für Natur und Mensch übernommen und damit ein wichtiges Zeichen für den Schutz der Sylter Naturlandschaft gesetzt.“

Dr. Matthias Strasser vom Zentrum für Naturgewalten Sylt zeigt sich erleichtert: „Unseren zahlreichen Gästen in den“ NaturgewaltenSylt“ hätten wir einen Gemeinderatsbeschluss für ein 40 m hohes Bauwerk mitten in der Lister Naturlandschaft schwer vermitteln können“.

Dennoch können sich die Verbände und Initiativen noch nicht endgültig zurücklehnen. De facto hat die Gemeinde nur beratende Funktion und gibt das Signal für eine neue Standortsuche. Der soll nach ihrer Vorstellung „mindestens 500 m“ von bewohnten Gebäuden entfernt liegen. Wenn nicht der Lister Hafen, oder einer der Leuchttürme in Frage kommt, könnte es weitere Konflikte mit Naturschutzinteressen geben.

Bund und Land können auch gegen den Willen von Gemeinde und Bevölkerung einen Standort für den Funkturm bestimmen.

„Solange kein Ort gefunden ist, den alle akzeptieren können, bleiben wir wachsam“, so die Verbandsvertreter des Naturschutzes, Sven Lappoehn und Lothar Koch.

Für die Verbände:

Sölring Foriining (Sylter Heimatverein),  Naturschutzgemeinschaft Sylt, Verein Jordsand,
Schutzstation Wattenmeer,  WWF-Wattenmeerbüro, und Naturschutzbund Deutschland

Helfen Sie mit ein wunderschönes Stück Deutschland auf Sylt zu retten!

Wie bereits in diesem Blog angekündigt (Artikel „Böse Falle…“), soll auch in List ein BOS Funkmast (für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) aufgestellt werden. Wegen des Protestes einer Bürgerinitiative, die gegen den geplanten Standort am Lister Siedlungsbereich (Jenslongtal, „Industrietal“) agiert, ist nun wieder eine Lösung auf Kosten der Natur ins Visier genommen worden. Wenn niemand protestiert, könnte der ca 40 m hohe Funkmast direkt an den Königshafen im Lister Koog beim Klärwerk gestellt werden. Damit würde

eine der schönsten Landschaftsteile Sylts, ja Deutschlands, optisch verschandelt. Ausserdem bestünde eine deutlich erhöhte Gefahr von Vogelschlag, da sich im Lister Koog und im Königshafen besonders hohe Konzentrationen von geschützten Brut-und Zugvögeln aufhalten können. Besonders bei Schlechtwetterlagen und Nachts kommt es immer wieder vor, dass Vögel gegen hohen Türme fliegen. Es gibt einen starken Vogel-Flugbetrieb zwischen den Hochwasserrast-und Nahrungsflächen im Nationalpark und dem Lister Koog.

Helfen Sie bitte mit die Unberührtheit dieser wundervollen Naturlandschaft am Weltnaturerbe Wattenmeer zu bewahren.

Unterstützen Sie die Allianz Sylter und überregionaler Verbände für eine unverbaute Sylter Naturlandschaft!

Sölring Foriining (Sylter Heimatverein),  Naturschutzgemeinschaft Sylt,
Schutzstation Wattenmeer,  WWF-Wattenmeerbüro, Verein Jordsand und Naturschutzbund Deutschland (NABU)

 Leisten Sie Ihre Protestunterschrift gegen den BOS-Mast am Königshafen

Hier die Unterschriftenliste zum downloaden und sammeln: BOS-Protest

Bitte senden Sie die unterschriebene Liste baldmöglichst an den Sylter Heimatverein:

Söl´ring Foriining e.V., Am Kliff 19a, 25980 Sylt/Keitum, Tel: 04651/32805, Fax: 32844, info@soelring-foriining.de

Weitere Listen liegen aus:

List: Zentrum für Naturgewalten Sylt

Braderup: Naturzentrum

Hörnum: Schutzstation Wattenmeer

 

Vielen Dank,

Lothar Koch