Sylts wichtigstes Kulturdenkmal verkommt zur Vorgarten-Deko – Heimatverein will klagen

 

An Friesen aus Plastik, die hinter Steinwällen stehen und Autofahrern zuwinken mussten wir uns bereits gewöhnen. Jetzt hat der Bauherr eines Apartmenthauses in Wenningstedt bald etwas Besseres zu bieten. Dekorativ steht vor seinem Vermietobjekt demnächst ein 5000 Jahre altes Megalithgrab- eines der größten Deutschlands. Das liegt daran, dass sämtliche Behörden bis hin zum Archäologischen Landesamt den Neubau in unmittelbarer Nähe zugelassen haben. Der Heimatverein will jetzt erneut gegen die Abweisung seiner ersten Klage klagen.

Presseinformation der Sölring Foriining

Der erweiterte Vorstand der SÖLRING FORIINING e.V. hat beschlossen, die Abweisung eines Eilrechtsschutzverfahrens über den Beginn eines Bauvorhabens in unmittelbarer Nähe des Steinzeitgrabes Denghoog in Wenningstedt durch die 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes nicht zu akzeptieren und weitere Rechtsmittel einzulegen. 

Entwürdigung eines 5000 Jahre alten Kultplatzes durch Appartement-Neubau

Auf dem Nachbargrundstück des im Besitz der Sölring Foriining befindlichen Großsteingrabes Denghoog soll seit Frühjahr 2019 eine Baustelle für die Entstehung eines Appartementhauses eingerichtet werden. Der Verein wehrt sich dagegen und hatte deutschlandweit bereits 6000 Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt. 

Aufgrund des drohenden Baubeginnes und der Tatsache, dass der im September 2019 durch die Sölring Foriining bei der Unteren Baubehörde des Kreises Nordfriesland gestellte Widerspruch zur Baugenehmigung bis heute noch nicht beschieden ist, hatte der Verein das o. g. Eilrechtsschutzverfahren beim Verwaltungsgericht mit dem Ziel, den Beginn der Bauarbeiten bis zu einer endgültigen Entscheidung ruhen zu lassen, gestellt. Dieser Antrag ist nun abgewiesen worden. 

Denghoog zur Wintersonnenwende, Foto: L.Koch

Aus Sicht des Vorstandes der Sölring Foriining ist es sehr bedauerlich, dass die Kammer nach rein baurechtlichen Gesichtspunkten entschieden hat und dem vom Verein beauftragten und beigefügten denkmalfachlichen Gutachten über die Minderung der Ausstrahlungswirkung des 5000 Jahre alten Megalithgrabes durch das geplante Appartementhaus mit acht Parkplätzen und einem überdimensionierten Keller von 150 % der Grundfläche des Gebäudes nicht berücksichtigte. Laut Beschluss sieht die Kammer die Baugenehmigung denkmalschutzrechtlich gewürdigt und beruft sich auf die Anordnung archäologischer Untersuchungen und auf die Anbringung von Sensoren zur Schwingungsmessung der umfangreichen Erdarbeiten für die fast 700 m² große Baugrube. 

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes ist die denkmalschutzrechtliche Genehmigung durch das Archäologische Landesamt nicht zu beanstanden, obwohl nachweislich während der Aufstellung des B-Planes Nr.7 weder von der unteren Denkmalschutzbehörde in Husum noch vom Archäologischen Landesamt in Schleswig denkmalschutzfachliche Festsetzungen zum Schutze des Denkmals erfolgten. Der Denghoog findet in den sogenannten Rückläufern aus diesen Behörden nicht einmal Erwähnung. 

Eine fehlerhafte Ermessensentscheidung will das Gericht nach summarischer Überprüfung in diesem Eilverfahren dennoch nicht erkannt haben und schreibt im Beschluss, denkmalrechtliche Belange seien abgewogen worden. Diese Ansicht wird vom Vorstand des Vereines nicht geteilt. 

Das Verwaltungsgericht beruft sich auf die aktuellen Aussagen des ALSH, nach dem das geplante Haus zwar etwas größer, aber von den Ausmaßen „noch vertretbar“ sei. Eine Landschaftswirkung sei für die Besucher ohnehin nicht gegeben. Der belaubte Grünstreifen Seite 2 von 3 

sichere den Erlebniswert. Die Abholzung von einigen Bäumen habe hier keine Wirkung. Das Denkmal sei dadurch nicht betroffen. 

Dem steht entgegen, dass seit der Abholzung des südlichen und westlichen Grüngürtels um das Baugrundstück bereits mehrere der hohen Bäume, die als Sichtschutz laut Auflage stehen bleiben sollen, durch die Entstehung einer neuen Windschneise abgängig sind. Dieser zu erhaltende Baumbestand wird unweigerlich durch Weststürme auch weiter dezimiert werden. Der Denghoog wird aus Sicht der Betroffenen als das für die Insel so wichtige Zeugnis früher Besiedelung damit unweigerlich zum Vorgarten eines Appartementhauses. 

Auch der von der Grundstücksgrenze des Denghoog nur 3 m entfernte Parkplatz und der damit verbundene ständige Autoverkehr durch acht Fahrzeuge der Bewohner und diverser Zulieferer, Post und Müllabfuhr direkt neben dem Denkmal sieht das Gericht nicht als Belastung für einen würdigen Museumsbetrieb des Grabes und verweist auf eine „Verbesserung“, da die Zufahrt zum geplanten Appartementhaus nun weiter entfernt läge. Man muss zu dieser Aussage wissen, dass der Pensionsbetrieb im Altgebäude seit 1978 eingestellt wurde und somit nur noch die Müllabfuhr den Weg nutzte. 

Der Vorstand der SÖLRING FORIINING bezieht sich nun auf das Votum der letzten Mitgliederversammlung am 28. März 2020 und wird Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht einlegen, um dem überregionalen Wert dieses Kulturdenkmales gerecht zu werden und sein Erscheinungsbild für die Insel und folgende Generationen zu sichern. 

Die mit einer Klage verbundenen Kosten stellen für den Verein eine große finanzielle Bürde dar. Der Vorstand bittet alle Sylter und Freunde der Insel um Unterstützung im Kampf um die Unversehrtheit und das würdige Erscheinungsbild des Steinzeitgrabes Denghoog. Jeder Beitrag hilft. 

Kontonummer: Sylt Bank IBAN DE51 2179 1805 0000 0042 51 

Sölring Foriining

Rätselhaftes Heringssterben an der Nordseeküste

An mehreren Orten an der deutschen Nordseeküste werden seit einigen Tagen vermehrt tote Fische im Spülsaum gefunden. Wie das Strandfundeportal „BeachExplorer.org“ meldet, sind vor Cuxhaven, Büsum, Eiderstedt und Nordstrand seit dem Mittsommerwochenende teils Hunderte von toten oder geschwächten Jungheringen angeschwemmt worden. Fachleute rätseln derzeit noch über die mögliche Todesursache. „Das Meerwasser ist nur etwa 20 Grad warm und Heringe weichen vor Überhitzung normalerweise in tieferes Wasser aus“, berichtet Biologe Rainer Borcherding von der Schutzstation Wattenmeer. Möglicherweise seien die nur wenige Monate alten Tiere in Kontakt mit giftigen Algen gekommen, die sich auf Grund der warmen Witterung zu entwickeln beginnen. Proben der toten Jungheringe wurden genommen. Die Ergebnisse der Analysen sollen in einigen Tagen vorliegen.

Tote Heringe im Spülsaum von St.Peter Ording

Heringe laichen im Februar in 40 – 60 Meter tiefem Wasser ab. Aus den Larven entwickeln sich Jungfische, die mit drei Zentimeter Körperlänge ihren Eltern gleichen. Geschlechtsreif werden Heringe nach drei bis sieben Jahren. 

Meldungen von Totfunden bitte an das Strandfundeportal BeachExplorer.orghttps://www.beachexplorer.org/

Text und Fotos: Schutzstation Wattenmeer, Rainer Schulz

Die Zeit ist reif für SYLTOPIA

Syltopia – der utopische Roman wird jede Woche aktueller, nicht nur wegen des drastischen Wandels, den wir gerade erleben, sondern auch, weil die Bürgermeisterwahl auf der Insel Ende des Jahres wieder in die heisse Phase geht. Bereitet euch vor , lest euch ein und lacht euch durch die Krise!

PS: dieser Roman ist besonders für SyltliebhaberInnen geeignet, aber auch übertragbar auf jede andere Ferienregion und letztendlich auf unsere ganze Gesellschaft. Bestellungen möglichst direkt bei ClarityVerlag.de. Mehr zum Inhalt auch hier : http://www.syltopia.de/?page_id=23

Corona: High Noon auf Sylt

Wenn nicht die Radfahrer und Fussgänger weitgehend fehlen würden, hätten wir auf Sylt jetzt das, was viele sich wünschen: Kaum Autoverkehr, keine Parkplatzprobleme, kostenlosen Busverkehr, eine Stille, die Vogelgezwitscher wieder hörbar macht, saubere Strände, entschleunigten Tagesablauf, Fokus auf das Wesentliche, statt auf Kommerz. Geniessen wir es, lassen wir es tief rein und hoffen wir darauf, dass es zum Bewusstseinswandel führt, der nach der Krise für Veränderung in eine authentische, nachhaltige positive Richtung für unser Eiland führt. Fotos, L.Koch: Heute morgen am Rantumer Strand und Infotafel über Veranstaltungen auf Sylt.

Rantum Beach mit Sölring Hof
Anzeigetafel für Veranstaltungen
12 Uhr bei bestem Wetter – Friedrichstrasse
Rantum Strand

Flughafengesellschaft Sylt betreibt GREENWASHING

Nachhaltigkeits- und Klimaschutzanspruch des Sylt-Tourismus bleibt weiter unglaubwürdig

Erst vorigen Monat stellte das NIT-Tourismusforschungsinstitut zusammen mit etlichen bekannten Umweltorganisationen in einer Studie fest: „Nachhaltigkeit im Sylt Tourismus ist deutlich ausbaufähig.

Trotz erkennbarer Bemühungen für mehr Nachhaltigkeit bei einigen Projekten der Sylt Marketing Agentur, werden auf der Insel leider auch immer wieder Aktivitäten unternommen, die einen gegenteiligen Effekt haben.
Aktuell ist es die Werbung der Sylter Flughafengesellschaft auf den öffentlichen Litfaßsäulen-Säulen des ISTS (Tourismus Westerland) in Sylter Strassen. Dort hängen Plakate aus, die für eine Anreise mit dem Flugzeug nach Sylt werben. Darunter auch solche, die mit den Mitteln der Statistik der Bevölkerung vorgaukelt, dass Fliegen besonders wenig klimaschädlich sei.

Flugwerbung neben Vortragswerbung zu Orkanschäden auf Sylt- so widersprüchlich werben Sylter Tourismusbetriebe

 Die Gemeinde Sylt und der Landschaftszweckverband haben sich in der Vergangenheit mehrfach für eine nachhaltige Entwicklung des Sylter Fremdenverkehrs ausgesprochen.  

 Insofern empfinden es Parteien, wie Bündnis 90/Die Grünen-Insel Sylt und die Umweltverbände als Missachtung der Nachhaltigkeits-Beschlüsse der demokratischen Gremien und als einen Affront, wenn Betriebe wie die Flughafengesellschaft und der ISTS auf diese Weise in den Strassen Sylts Werbung bringen, die ein Erreichen der Klimaziele der Insel, des Bundes und des Pariser Abkommens eher bremsen, als unterstützen.

Das Plakat stellt anhand von globalen Zahlen dar, dass der Flugbetrieb in Deutschland nur 0,3 Prozent der CO2 Emission verursachen würde. Damit soll suggeriert werden, dass die Nutzung eines Flugzeuges zur Anreise nach Sylt kein Problem hinsichtlich der Klimaschädlichkeit darstelle und der umweltfreundlichste Weg sei. Dies kann als „Greenwashing“ bezeichnet werden, also den Versuch „grüner und umweltfreundlicher zu scheinen, als man ist. Das Plakat vergleicht nämlich nur mit dem Autoverkehr. Die Bahnoption wird wohlweislich weggelassen. Die Urheber des Plakates bedienen sich dabei eines statistischen Tricks. Absolut mag der Wert von 0,3 % stimmen. Das liegt einzig daran, dass die Zahl der Reisenden, die bundesweit ein Flugzeug nutzen im Vergleich zur Zahl der Autofahrer eben doch noch sehr niedrig ist.

Flugwerbung mit manipulativer Statistik neben Werbung für Naturführungen zur Wattvogelwelt am Nationalpark

 Je mehr Menschen fliegen würden, um so schlechter würde diese Bilanz jedoch ausfallen, da auf die Strecke pro Kopf gerechnet, das Flugzeug erheblich klimaschädlicher als die Bahn ist. Deswegen ist es nicht nachhaltig, für die Anreise mit dem Flugzeug zu werben.

 Zum Beispiel liegt nach Berechnungen der Deutschen Bahn der CO2 Verbrauch eines Reisenden von München nach Westerland  mit dem Zug bei 12,9 kg CO2 (die Dieselwerte und Zugtypen auf der Strecke Itzehoe-Westerland sind beachtet). 

Für eine Reisende auf der gleichen Strecke fallen im Flugzeug 140,3 kg CO2 an. Dieser Wert muss jedoch noch mit dem Wirkfaktor 2-3 multipliziert werden, da sich die Freisetzung von Treibhausgase in grösserer Höhe klimaschädlicher auswirken, als am Boden. Das bedeutet, dass ein Reisender welcher mit einem Airbus von München nach Sylt fliegt eine rund 20 bis 30 – fache Klimaschädigung verursacht gegenüber einem Reisenden der die Bahn nutzt. Auch bei Flugzeugen mit Propeller (Dash), wie sie auf der Strecke von Düsseldorf zum Einsatz kommen fällt die Klimabilanz deutlich besser für die Bahn aus, obwohl dort der Wirkfaktor wegen der geringeren Flughöhe nicht angewendet werden muss. Gegenüber dem Auto schneidet das Fliegen tatsächlich nur mit einem Propellerflugzeug gut ab (Strecke Düsseldorf).

Vergleich der DB für die Strecke München-Westerland

 Abgesehen von der Missachtung der Nachhaltigkeitsprinzipien  müssen sich die Gemeinden und deren Marketingexperten fragen lassen, ob mit so durchschaubaren statistischen Verdrehungen nicht der gegenteilige Effekt einer guten Inselwerbung geschieht.

Lothar Koch

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