Bürger-Ini „Merret reicht´s“ informiert zum „ROV“ (raumordnerischer Vertrag) mit dem Land SH
Dieser Tage und Wochen bestimmt der ROV die Gremien der Inselgemeinden. Die fast fröhliche Abkürzung steht für ein kurzes und dennoch recht sperriges Regelwerk: den „RaumOrdnerischen Vertrag“.
Ein Vertrag, der zwischen dem Land Schleswig-Holstein und allen fünf Gemeinden der Insel geschlossen werden soll. Er soll den Neubau von Dauerwohnraum auf der Insel steuern. Bislang regelt der Regionalplan von 2002 den Bau von Dauerwohnraum. Dieser sieht vor, dass Westerland den Hauptanteil am Dauerwohnraum bauen darf/soll, die Amtsgemeinden hingegen bis zum Jahr 2030 jeweils nur 10% auf ihren Bestand vom Dezember 2017 aufstocken dürfen.Derzeitige Großbauprojekte wie in List (z.B. der Dünenpark) und in Hörnum verstossen derzeit dagegen, weswegen „Zielabweichungsverfahren“ auf den Weg gebracht werden.
Auch Dauerwohnprojekte in Kampen und Wenningstedt lassen sich auf Basis des Regionalplanes nicht realisieren.Der Regionalplan von 2002 sah auch einen STOPP für Ferienwohnungsbau vor, dazu hat die Inselpolitik bisher keinen nennenswerten Beitrag geleistet, und das Land nie ernsthaft kontrollierend nachgehakt. Seit Jahren versucht das Land auf Sylt eine „insulare“ Sicht auf das Wohnraumproblem zu schaffen.
Das Wohnraumentwicklungskonzept (WEK) machte den Anfang. Hier legte jede Gemeinde einzeln ihren Bedarf an Dauerwohnraum fest. Dieses wurde aber nicht von allen Gemeindegremien abgestimmt. Die Entwicklung verlief über das Wohnraummarktkonzept (WMK) bis zum jetzt vorliegenden Raumordnerischen Vertrag (ROV).
Der Raumordnerische Vertrag sieht nicht mehr den Bedarf der einzelnen Gemeinden, da diesen zum Teil auch schlichtweg die Flächen fehlen, er legt jetzt den inselweiten Bedarf fest. Bis 2030 sollen (nach Bedarfsermittlung) 2.521 Wohnungen gebaut werden können. Die einzelnen Gemeinden weisen sogenannte Potentialflächen aus, also bisherige Frei- oder Parkflächen, auf denen sie sich den künftigen Dauerwohnraum vorstellen können – teils liegen diese Flächen auch ausserhalb der bisherigen Dorfgrenze.
Nun, denkt der geneigte Bürger, klingt doch alles ganz vernünftig. Schließlich brauchen wir Dauerwohnraum auf der Insel.
Es ist nun zum Einen zu befürchten, dass ein Wettrennen startet, wer am schnellsten am meisten Dauerwohnraum baut. Zum Anderen sind 2.521 zusätzliche Wohnungen fast 25% mehr Haushalte, als wir Sylter heute offiziell bewohnen. Das ist sehr viel – zumal eine Berücksichtigung der insularen Verkehrsinfrastruktur bei dieser Betrachtungsweise außen vor gelassen wird. Zum Dritten, empfiehlt der Vertrag zur Sicherung des neuen Dauerwohnraumes bei Eigentum – das Erbbaurecht. Hier bestehen aber gesetzliche Lücken, die zuvor dringend nachgebessert werden müssen.
Apropos gesetzliche Lücken….Wer spricht eigentlich überhaupt noch von dem Schutz des bestehenden Dauerwohnraumes? Der Kreislauf, dass Dauerwohnraum an Zweitwohnen und/oder Ferienwohnen verloren geht, kann durch kommunale Neubauten nicht ausgeglichen werden. Dieser täglich fortschreitende Verlust durch Umwandlung von Dauer- in Ferien- und/oder Zweitwohnungsraum lässt sich nur mit weitreichenden, konsequenten, rechtlichen Festsetzungen und deren Kontrolle bremsen.
Wo stehen wir heute? Die Amtsgemeinden Hörnum, List und Wenningstedt-Braderup haben dem ROV bereits bedingungslos zugestimmt. Kampen hat seine Zusage in Aussicht gestellt. Die Gemeinde Sylt, als Zünglein an der Waage, hat den Beschluss in den Oktober verschoben. Es ist unsicher, was geschehen wird, sollte die Insel durch internen Streit den Vertrag nicht verhandeln, sondern ablehnen.
Das Land drängt auf eine insulare Einigung, bietet mögliche inhaltliche Änderungen bis zum 9.10. an. Private Großinvestoren, wie die GSK-BIG (Dünenpark) fordern vom Land bereits eine Alternative und ziehen siegesgewiss in direkte Gespräche mit dem Ministerium. Das Land hat bereits im Fall Lanserhof an vielem vorbei genehmigt. Würde es das mit dem Dünenpark auch tun?
Was brauchen und wollen wir Sylter Bürger wirklich? Statt Neubau einen gewollten, wirkungsvollen Schutz von bestehendem Wohnraum auf Sylt! Wenn Neubau, dann nur innerhalb der Gemeindegrenzen, um unser Naturkapital zu schützen! Wenn Neubau, dann nur als kommunaler Wohnungsbau, um jene Umwandlungsprozesse, die wir in den letzten 50 Jahren bei jedem Investorenbauprojekt beobachtet haben, zu verhindern. Eine solche Verhandlung und Anpassung würden wir uns beim ROV wünschen.
BI Merret reicht´s
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