Nonnengansschwärme über Sylt sind ein Geschenk für einen nachhaltigen Natur-Tourismus

Die in Nordeuropa seit Jahren anwachsenden Bestände der Nonnengans sind das Resultat einer der wenigen Erfolgsgeschichten des Naturschutzes.

Foto: Thomas Luther

In den 1950iger Jahren war diese Vogelart, die zwischen dem Brutgebiet in Nordsibirien, dem Wattenmeer und den atlantischen Küsten Westeuropas pendelt, fast zu Tode bejagd worden. Deshalb wurde sie in Europa unter Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie gestellt und ihre Bejagung verboten. 

Zusammen mit ihrer „Schwester“ der dunkelbäuchigen Ringelgans war der Schutz dieser Wildgänse einer der „Motoren“ bei der Einrichtung der Wattenmeer-Nationalparke.

„Das Naturerbe Wattenmeer ist der wichtigste „Trittstein“ für diese Arten auf einem mehrere tausend Kilometer langen ostatlantischen Zugweg. „Unsere Schutzbemühungen hier wirken sich auf die Vögel entlang des gesamten Zugwegs von Sibirien bis Frankreich, England und die Niederlande aus“, sagt der Ornithologe und Rastvogelforscher Klaus Günther von der Schutzstation Wattenmeer. Ein Grund, weshalb der Verein Jordsand die Nonnengans als „Vogel des Jahres 2021“ ausgerufen hat.

Die inzwischen stabil angewachsenen Bestände sind jedoch nicht nur das Ergebnis eines internationalen Schutzprogrammes, sondern auch einer intensivierten Landwirtschaft. Diese bietet mit dem Anbau hochenergetischer Futterpflanzen entlang der Zugroute den Vögeln seit wenigen Jahrzehnten einen reich gedeckten Tisch. Wildtierbestände entwickeln sich von Natur aus in Beziehung zum Nahrungsangebot. Allerdings hat sich die zeitweise steil angestiegene Wachstumskurve der Nonnengans in den letzten Jahren deutlich abflacht.

Aktuelle EU-Gesetze verbieten nach wie vor die Jagd auf die Gänse. Das Land Schleswig-Holstein erlaubt dennoch Vergämungsaktionen, auch mit der Flinte, auf Antrag und auf bestimmten Flächen zu bestimmten Jahreszeiten. Dem wird stattgegeben, wenn Sachkundige die Umstände begutachtet  und besondere Härten für den jeweiligen Landwirt festgestellt haben. Zusätzlich werden Landwirte unter bestimmten Voraussetzungen finanziell entschädigt, wenn sie starke Verluste durch Gänsefrass nachweisen können.

Foto: Thomas Luther

Die Annahme, dass Wiesenvögel besonders unter der steigenden Zahl von rastenden Gänsen leiden würden, kann in Nordfriesland nicht bestätigt werden. Demgegenüber ist offensichtlich, dass ein Schuss oder andere Vergrämungsarten immer alle Vögel vertreiben- auch die seltenen Bodenbrüter, wie Kiebitze und Uferschnepfen. Dass Rinder  wegen des Gänsekotes Durchfall bekommen ist eine unbewiesene Behauptung. Tatsache ist jedoch, dass die Geflügelzucht und Massentierhaltung von Haustieren „Brandbeschleuniger“ von Virusepidemien sein können.

Um das Problem zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zu lösen, wird derzeit nach gemeinsam getragenen Lösungen und Kompromissen gesucht, die den Landwirten als auch den Gänsen die Existenz sichert. So wird eine Zonierung an der Westküste Schleswig-Holsteins diskutiert, wo in ausgesprochen landwirtschaftlich genutzten Regionen die Tiere vergrämt werden dürfen. In anderen Gebieten, zum Beispiel überwiegend touristischen Regionen, die oft auch einen hohen Anteil an Grünland aufweisen, sollen sie geduldet werden und die Landwirte dort für Fraßschäden entschädigt werden. 

Sylt würde sicherlich zu den Auffanglagern dieser gefiederten Migranten gehören. Denn Gänseschwärme sind eine Attraktion für jeden, der die nordfriesische Wattenlandschaft liebt- besonders für Urlauber, die wegen der Natur zu uns kommen.

Zu einem nachhaltigen Sylt Tourismus mit Zukunft gehören auch Zug- und Brutvögel, von denen wir seit dem Bau des Eisenbahndammes und der resultierenden Fuchseinwanderung und des Massentourismus immer weniger auf Sylt haben. Sie sollten als lebendiges Geschenk für sanften Naturtourismus begrüsst werden. Vor dem Hintergrund eines weltweiten, massiven Artensterbens müssen wir besonders im Umfeld von Großschutzgebieten wie dem Nationalpark Wattenmeer der Landnutzung durch  Wildtiere absoluten Vorrang vor anderen Interessen geben.

Eine extensive Grün-Landwirtschaft auf Sylt könne bei einem intelligenten Management ohne Flinte durchaus zur Artenvielfalt beitragen. Mit der Schaffung von mehr insularen Grünlandflächen  könnte  also eine Lösungsmöglichkeit für die Belange der Sylter Viehzüchter möglich werden. Leider geht der Trend auf Sylt jedoch eher dahin, jedes Stückchen Inselfläche noch zu bebauen.

Lothar Koch

Was ist eigentlich der Sylt-Check?

Am 19.11. will Nikolas Häckel, der Bürgermeister der Gemeinde Sylt über den „Kriterienkatalog zur Bewertung von touristischen Vorhaben auf Sylt“ (s. unten) des Arbeitskreises Natur- und Umweltschutz Sylt, Kurz „Sylt-Check“ abstimmen lassen. In der Vorlage heißt es, das Papier, welches in Zusammenarbeit mit dem anerkannten Tourismusforschungsinstitut NIT entstand, solle bei Vorhaben im Gebiet der Gemeinde Sylt im Rahmen von Beschlussvorlagen standardmässig beigefügt werden.

Das ist ein winziger, aber doch lobenswerter Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Syltverträglichkeit. Winzig, weil er nur informellen und keinen bindenden Charakter hätte, lobenswert, weil das Papier nun endlich, rund zehn Monate nach Erscheinen, von einer der Insel-Gemeinden eine Wahrnehmung und Würdigung erfährt. Letztendlich stehen im Hintergrund der Diskussion die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG), die vom Kreis Nordfriesland bereits beschlossen sind und sukzessive in den Gemeinden greifen sollen. Der Sylt Check wäre eine vereinfachte Form mit ganz ähnlicher Zielsetzung.


Der Sylt-Check ist ein Fragenkatalog, der Projektplanern, Genehmigungsbehörden, Gemeinderäten, Verbänden und Bürgerinitiativen helfen soll einigermassen objektiv zu beurteilen, ob ein Vorhaben, das auf der Insel durchgeführt werden soll, „syltverträglich“ ist, oder nicht. Mit „Syltverträglichkeit“ ist ein Begriff der Nachhaltigkeit entstanden, der speziell auf unsere Insel mit ihrer Landschaft, ihren Biotopen, ihren Kulturschätzen und Einwohnern ausgelegt wird. Er wurde am Ende eines über zweijährigen Diskussionsprozesses kreiert, den die hiesigen Natur- und Umweltverbände, die Sölring Foriining und weitere Institutionen aus dem Naturerlebniszentrum Sylt unter der Moderation des NIT geführt hatten.

Der Clou des Kriterenkataloges ist ein Punktesystem. Soll ein Projekt geprüft werden, muss es sich gefallen lassen, durch dieses Raster gecheckt zu werden. Liegt am Ende die Punktzahl über einem bestimmten Wert, ist es nach bestem Wissen der aktuellen Lage „syltverträglich“ und kann damit rechnen, ohne nennenswerten Widerstand der örtlichen Naturschutz- und Umweltschutzgremien weiter umgesetzt werden. Sollte die Prüfung jedoch unter einen Schwellenwert rutschen, ist mit öffentlicher Kritik und Massnahmen zu rechnen, die das Projekt behindern oder ganz blockieren.

Ein gutes Beispiel aus der näheren Vergangenheit ist das Projekt „Autokino auf dem Parkplatz Oase zur Sonne“. Hätten die Projektplaner den Sylt-Check im Vorfeld durchgeführt, wären sie rechtzeitig darauf gekommen, dass sie mit erheblichem Widerstand rechnen müssten. Das hätte möglicherweise zu Gesprächen und Anpassungen im Vorfeld geführt. Die Planer hätten sich eine Menge Geld sparen können, das in diesem Fall durch eine Blockade und endgültige Ablehnung verloren ging.

Insofern macht es Sinn, wenn die Gemeindevertretung am Donnerstag beschliesst, den Kriterienkatalog seinen Dienststellen als notwendigen Baustein bei der Projektgenehmigung vorrangig zu nutzen und dafürzuhalten sorgen, dass Antragsteller diesen vorgelegt bekommen. Dabei ersetzt der „Sylt Check“ selbstverständlich nicht die bereits bestehenden gängigen Kriterien, die bei einem Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Vielmehr ist Kriterienkatalog ein erster grober und unbürokratischer Hinweis, ob ein Projekt auf Sylt unter ganzheitlichen Nachhaltigkeits-Aspekten losgehen könnte, oder eher nicht.

Lothar Koch

Sylt Check Broschüre (s. ab Seite 25.)

GROKO will Infektionsschutzgesetz vor Bundestagswahl durchpeitschen. Stoppt die Aushebelung unserer Grundrechte!

Auch Tourismusverband wehrt sich.

Gestern wurde im Bundestag über das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ diskutiert.

In atemberaubender Geschwindigkeit soll die Vorlage des Gesundheitsministers durchgeboxt werden.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung, die körperliche Unversehrtheit sowie die Bewegungsfreiheit würden damit unverhältnismäßig stark eingeschränkt. „In Gefahrenlagen muss normalerweiser immer zunächst das mildere Mittel geprüft werden. Die Vorschläge der Bundesregierung widersprechen diesem Prinzip.“ sagt MdB Dr.Gesine Lötzsch von „Den Linken“. Katrin Göring Eckardt Fraktionsvorsitzende von Bündni90/Die Grünen ergänzt: „Der Bundestag muss das Recht bekommen, eine solche von der Regierung ausgerufene Notstandslage jederzeit auch wieder aufzuheben.“ der Grüne Bundestagsabgeordnete aus dem Norden, Konstatin von Notz erklärt: „Es kann – aufgrund des Rechtsstaatsprinzips, des Demokratiegebots und letztlich dem Ziel der Eindämmung der Pandemie – nicht länger hingenommen werden, dass die Einbindung der Parlamente derart zurückgefahren wird.“

Im Gesetzentwurf wird beispielsweise die Reisefreiheit bei Ausrufen einer pandemischen Lage nationaler Tragweite an eine Impfung gekoppelt. (Art. 1 Nr. 18, S. 12). Dies besagt, dass Menschen, die nach Deutschland einreisen und eventuell “einem erhöhten Infektionsrisiko” für den für die Pandemie verantwortlichen Erreger ausgesetzt waren, in Zukunft verpflichtet werden können, eine entsprechende Impfdokumentation vorzulegen. Dies entspricht einer Impfpflicht durch die Hintertür für all diejenigen, die ins Ausland reisen möchten oder müssen, welches als Risikogebiet deklariert wird. Es wird explizit erwähnt, dass das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) durch diese und weitere Regelungen eingeschränkt wird.

Ausnahmen von den Regelungen nach Art 1 Nr. 18, S. 12 werden durch Rechtsverordnungen geregelt. Das heißt, dass wiederum nicht der Gesetzgeber, sondern Behörden darüber entscheiden, wer von den Regelungen ausgenommen ist und wer nicht.

Der Datenschutz wird ebenso mit Füßen getreten. Beispielsweise sollen Betroffene sich digital melden müssen und dabei u.a. ihre Aufenthaltsorte bis zu zehn Tage vor und nach der Einreise angeben. Hierfür soll das RKI ein elektronisches Melde- und Informationssystem einrichten und einen IT-Dienstleister mit der technischen Umsetzung beauftragen (S. 11 unter 18. (9)). Die Daten dürfen zwar von der zuständigen Behörde nur eingeschränkt und maximal 14 Tage nach Einreise verwendet werden, über die Datennutzung durch den externen Dienstleister ist hier nichts festgelegt. Darüber hinaus sollen die Gesundheitsdaten an Beförderer weitergegeben werden dürfen (neuer Abs. 10 Nr. 1, S. 11).

Es ist problematisch, dass all diese Pflichten durch Verordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundestages beschlossen werden dürfen.

Dagegen wehr sich nun auch der Deutsche Tourismusverband in einer Pressemitteilung:

Infektionsschutzgesetz: Tourismusverbände kritisieren fehlende Beteiligung der betroffenen Branchen

Berlin, 11.11.2020 – Der Bund will mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz, in dem auch das Infektionsschutzgesetz enthalten ist, die Rechtsgrundlage für weitreichende Grundrechtseingriffe schaffen. Dazu gehören im neuen § 28a Infektionsschutzgesetz auch Verbote touristischer Übernachtungen, Reiseverbote, Beförderungsbeschränkungen, Veranstaltungsverbote oder Gastronomieschließungen. Dazu findet im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am Donnerstag eine Öffentliche Anhörung statt. Bereits in der kommenden Woche soll das Gesetzespaket abschließend im Bundestag beraten werden.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV) kritisieren, dass die Reisefreiheit mit Übernachtungsverboten weitreichend eingeschränkt wird. Dabei liefert der Gesetzentwurf keine ausreichende Begründung, warum Beherbergungsverbote geeignet und erforderlich sein sollen, das Pandemiegeschehen maßgeblich zu beeinflussen. Vielmehr haben die Auswertungen des Robert-Koch-Institutes in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Reisen und touristische Übernachtungen im In- und Ausland nicht zu einer erhöhten Verbreitung des Virus geführt haben. Maßgeblich sind nach wie vor die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln besonders im familiären Umfeld.

DTV und DRV zeigen sich zudem überrascht, mit welcher Geschwindigkeit das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz beraten und beschlossen werden soll. Der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes, Norbert Kunz betont: „Der rechtlich komplexe Gesetzentwurf soll in nicht einmal zwei Wochen das gesamte parlamentarische Verfahren von der ersten bis zur dritten Lesung durchlaufen. Weder der Tourismusausschuss noch der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages waren zunächst für die Mitberatung vorgesehen, obwohl der Tourismus und der Kulturbereich stark von den vorgesehenen Regelungen betroffen sein werden.“ Dirk Inger, Hauptgeschäftsführer des DRV ergänzt: „Für die Tourismusbranche stehen u.a. Beherbergungs- und Reiseverbote, Restaurantschließungen und Veranstaltungseinschränkungen und -verbote im Raum. Zu der am Donnerstag anstehenden Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses sind fast ausschließlich Sachverständige aus dem Gesundheitswesen sowie juristische

Sachverständige geladen. Vertreter der betroffenen Wirtschaftsbranchen werden dagegen nicht angehört. Das empfinden wir angesichts der Tragweite der vorgesehenen Regelungen als nicht angemessen.“

Angesichts der zum Teil sogar die Grundrechte betreffenden Eingriffe sollte ein Mindestmaß an parlamentarischen Gepflogenheiten eingehalten werden, betonen beide Branchenverbände. Die von den Regelungen hauptbetroffenen Branchen sollten wenigstens die Möglichkeit haben, sich im parlamentarischen Raum zu den Gesetzgebungsplänen zu äußern. Der Deutsche Reiseverband und der Deutsche Tourismusverband haben in einem gemeinsamen Brief an die Fraktionen im Deutschen Bundestag eine angemessene Beteiligung der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft angemahnt sowie um Berücksichtigung der Daten zur Ausbreitung des Infektionsgeschehens gebeten.

PM des Toursimusverbandes: Huberta Sasse
Leitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit Deutscher Tourismusverband
 sasse@deutschertourismusverband.de

NaturReporter Sylt empfiehlt Mails an die Bundestagsabgeordneten Ihres Kreises zu senden.

Textvorschlag:

Mit Bestürzung habe ich vom Entwurf zum  3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nat. Tragweite gehört.
Als kritische Bürgerin und Demokratin, die sich mit der deutschen Geschichte auseinandergesetzt hat, bitte ich Sie, diesem Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen.
Meines Erachtens ist die Gefahr eines Missbrauchs zu groß, Bürgerrechte im Handstreich und nach Belieben auszusetzen.

Sollten Sie sich doch für dieses Gesetz entscheiden, bitte ich um eine Erläuterung, wie sichergestellt werde  kann, daß in Zukunft Regierende dieses nicht im Sinne eines Ermächtigungsgesetzes mißbrauchen können. 

Mit freundlichen Grüssen…

Erste Müllbox steht am Rantumer Strand

Es geht voran: Rund zehn Jahre nach dem Aufstellen von Strandmüllboxen auf den Ostfriesischen Inseln hat sich nun auch Sylt dazu entschlossen Gästen und Insulanern die Möglichkeit zu geben, auf jedem Spaziergang beim Strandreinigen zu helfen. Dazu war ein Bewusstseinswandel bei den Gemeinden erforderlich. Hiess es doch früher oft, man müsse Strandverunreinigungen vor dem Gast verbergen- heute ist Strandreinigung ja fast schon zum Breitensport geworden- Gott sei Dank. So soll Bewusstsein geschaffen werden, den Müll von vornherein zu vermeiden. Hier eine „Profi-Strandmüllbox“ am Übergang Campingplatz/Rantum.

Auf Sylt fallen pro Jahr über 600 Tonnen Müllgemisch (Zahl aus 2018) am Strand an. Das kostet die Gemeinden immense Reinigung- und Entsorgungssummen. So rechen allein die Gemeinden Sylt und Kampen grob geschätzt mit fast 230 000 Euro pro Jahr inklusive der Personalkosten. Dabei ist ein Großteil des Mülls ( mindestens 20%) gar nicht hausgemacht, sondern treibt aus nationalen und internationalen Gewässern an. Der Müll stammt meist aus Flüssen und der Großschifffahrt.  Experten schätzen, dass 20 Prozent von der Strömung herangetragen werden. „Da stellt sich uns Insulanern die Frage, weshalb eigentlich die Gemeinden Kosten für Müll tragen müssen, den sie gar nicht verursacht haben“, sagte der Vorsitzende der Sölring Foriining 2019 anlässlich eines Besuches von Robert Habeck auf Sylt. Ingwersen. Dem Grünen Bundesvorsitzenden wurde vergangenes Jahr von den Naturschutzverbänden dazu eine Liste mit Forderungen übergeben:

Forderungen “Stopp Plastik im Meer und anderswo”

zur Übergabe an Dr. Robert Habeck, den Bundesvorsitzenden von Bündnis90/Die Grünen, am 8.08.19 in Wenningstedt/Sylt

Wir appellieren an Bündnis90/Die Grünen, sich in Parlamenten und Gremien auf allen politischen Ebenen konkret für folgende Punkte in Sachen „Plastik-Flut“ einzusetzen:

Wir fordern: 

  1. Offensive staatliche Förderung von „Cradle to Cradle“ Produkten (Stichwort Positiver Fußabdruck) und Geschäftsmodellen (nicht mehr das Produkt sondern den Service kaufen/verkaufen) 
  2. Gesetzliche Vorgabe von „Cradle to Cradle“ Konzept für Plastikverbindungen 
  3. Verbot von Mikroplastik und Flüssigkunststoffen, sowie gel- oder wachsartigen Polymeren in Kosmetika, Hygieneartikeln und Putzmitteln
  4. Rasche Entwicklung und Umsetzung geeigneter Microplastikfilter in Kläranlagen.
  5. Staatliche Begrenzung der Gesamtproduktion/Verbrauch von Einweg-Plastikprodukten und solchen, die durch unschädlichere Materialien ersetzt werden können.
  6. Verbot von Einweg-Geschirr in der Gastronomie, auch im Outdoor-Bereich.
  7. Staatliche, kommunale Förderung von Spülmobilen und ähnlichen Massnahmen, die zur Plastikvermeidung beitragen.
  8. Verbot für den Einsatz von Dolly Ropes und anderen ersetzbaren Plastikgarnen in der Fischerei

Darüber hinaus wünschen wir uns: 

  1. Staatlich anerkanntes No-Plastik Label mit entsprechender staatlicher Kontrolle
  2. Mindestanteil an Recyclingplastik in Kunststoffprodukten  
  3. Müllentsorgungspflicht in Deutschen Häfen für alle Schiffe
  4. Förderung flächendeckender Einsatz von innovativen Wassermülleimern in Häfen und Hafengebieten. Entwicklung von Plastikbarrieren in Flußmündungen
  5. Durchsetzung des Verursacherprinzips auch hinsichtlich der Kosten für die Entsorgung von Strandmüll (finanzielle Entlastung von Küstengemeinden).
  6. Verbot/Besteuerung von dünnen Gemüse- und Obsttüten aus Plastik 
  7. Mehr plastikfreie Ferienunterkünfte, Hotelgastronomie und Einkaufsmöglichkeiten – Steuervergünstigungen für Plastikfreie/plastikbewusste Unternehmen
  8. Gesetzlich festgelegte Geldstrafe (z.B. 250 €) für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln in die Landschaft 

Lothar Koch

Spargelstechen am Rantumer Strand

Manchmal wie ein Gemälde: Buhne im Seenebel

In Rantum hat das Ziehen der historischen Holzbuhnen mit schwerem Gerät begonnen. Die über vier Meter langen Eichenpfähle mit den durch Wind und Wellen verwitterten Enden erinnern wirklich an Spargel, wenn sie vom Bagger aus dem Sand gezogen werden. Kenner wissen: die Köpfe sind das Beste. So auch bei den Buhnen. Es gibt viele Sammler und Geschäftsleute, die scharf auf die dekorativen Buhnenköpe „Original vom Sylter Badestrand von ca. 1865“ wären. Oder Gartenbaufirmen, die gern die gewaltigen Findlinge hätten, die sich nun auf demLagerplatz auftürmen. Aber der Deal zwischen Land und Abbruchfirma NC ist wohl: alles gehört der Abbruchfirma.

Schade eigentlich: zum Teilhätte die Gemeinde Buhnen oder Steine dekorativ im Gemeindegebiet verwenden können. So wurde erst vor wenigen Wochen die „historische Buhne“ an der Rantumer Leuchttonne am Sandwall, mit Pfählen aus dem Baumarkt „restauriert“ statt auf die Originale aus dem Strand zu warten. Auch eine Versteigerung würden guten Zweck wäre sicherlich gut und Gewinn bringend gewesen.

Immerhin, nach Protesten von Einwohnern bleiben Rantum drei der historischen Bauwerke des Küstenschutzes aus dekorativen wie historischen Gründen erhalten.

Lothar Koch