Zugvögel zurück im Sylter Watt

Pünktlich zum Frühlingsbeginn kehren immer mehr Zugvögel aus den Überwinterungsgebieten in den Nationalpark zurück. Auch auf Sylt kann man  jetzt täglich grössere Trupps von Gänsen und Watvögel einfliegen sehen. Die dunklen Nonnengänse und ihre etwas kleineren Verwandten, die Ringelgänse erkennt man meist an der energiesparenden V-Flug-Formation am Himmel. Sie haben die kalte Jahreszeit an den milderen britischen und französichen Küsten verbracht und sind nun auf dem Rückweg ins sibirische Brutgebiet. Im Wattenmeer angekommen,  haben sie nur noch sechs Wochen, bis Mitte Mai Zeit, um sich auf den Salzwiesen im Nationalpark und mancherorts auch auf Grünlandflächen binnendeichs Fettreserven anzufressen. „Je wohlgenährter die Gänse vom Wattenmeer abziehen können, desto größer sind später ihre Chancen in den arktischen Brutgebieten, hauptsächlich auf der sibirischen Taimyr-Halbinsel erfolgreich Nachwuchs aufzuziehen“, sagt Biologe Klaus Günther von der Schutzstation Wattenmeer, der das Rastvogelmonitoring im Nationalpark koordiniert. Knutts, Pfuhlschnepfen und andere Watvögel findet man inzwischen auch wieder in grossen Zahlen auf den Wattflächen östlich von  Sylt. „Pfuhlschnepfen sind die Rekordhalter im Non-Stopp-Flug“, berichtet Günther. 11.600 Kilometer ohne Zwischenlandung, Schlafen oder Fressen war eine Schnepfe neun Tage über dem Pazifik von Alaska bis Neuseeland unterwegs. „Ein kürzere Strecke, nämlich bis zu 5.000 Kilometer müssen die Schnepfen vom Wattenmeer in die arktischen Brutgebiete bis hin zur Taimyr Halbinsel fliegen. Aber auch das ist eine sehr beeindruckende Leistung“, meint Günther begeistert.  Mit rekordverdächtiger Geschwindigkeit fressen sich die Schnepfen den notwendigen Flugtreibstoff an. Drei bis vier Wochen benötigen sie, um ihr Gewicht annähernd zu verdoppeln. Die Vögel müssen dafür mit ihrem zehn Zentimeter langen Schnabel genügend Krebse und Würmer im Wattboden erstochern. Hierbei hilft ihnen die druckempfindliche Schnabelspitze dabei, blind die Beute im tiefen Schlick aufzuspüren. Wer um diese Jahreszeit Vögel im Watt beobachtet, hat gute Chancen, den Alpenstrandläufer als häufigsten Zugvogel des Wattenmeeres zu entdecken. Den etwas irreführenden Namen bekam der starengroße Vogel von deutschsprachigen Vogelkundlern als Brutvogel der lappländischen Alpen, einer nordischen Gebirgsregion. Gut zur erkennen sind die Vögel im Sommer an ihrem schwarzen Brustfleck, den auch jetzt schon viele Tiere haben. „Sind die Wattflächen bei Hochwasser vom Meer überspült, können Vogelfreunde die Strandläufer zusammen mit anderen Watvögeln an besonderen Rastplätzen antreffen“, erklärt Vogelkenner Günther. Solche bevorzugten Sammelpunkte gibt es auf Sylt beispielsweise im Watt beim Lister Koog, bei den Keitumer Sandinseln, oder an der Hörnumer Nehrung. Für alle Besucher des Weltnaturerbes Wattenmeer hat Günther noch ein besonderes Anliegen: „Bitte halten Sie bei Ihren Beobachtungen ausreichend Abstand von Rastvogelschwärmen und respektieren Sie auch die abgesperrten Brut- und Rastgebiete. Jedes Auffliegen bedeutet für die Tiere einen unnötigen Energieaufwand.“ Gute Möglichkeiten, die Zugvögel im Nationalpark zu erleben, bieten auch die Führungen der Naturschutzverbände wie der Schutzstation Wattenmeer sowie der Nationalparkranger.   Quelle: Schutzstation Wattenmeer, Fotos SW-Archiv, Alpi von Ulrich Holst, SW

Gasleck bei Bohrinsel weit weg von Sylt

Um die Mittagszeit des 25. März 2012 kam es an der Elgin Wellhead Platform in der Nordsee zu einem Leck an einem der Bohrlöcher. Durch dieses Leck strömt nun unkontrolliert Methangas aus. Die Besatzungen dieser Plattform und weiterer Oilriggs in der Umgebung wurden evakuiert. Eine mehrere Meilen weite Sperrzone ist um die Gasplattform gelegt, weil eine Explosion befürchtet wird. Greenpeace warnt schon lange davor, dass die Gas- und Ölförderung unkontrollierbare Risiken birgt.

Eine unmittelbare Gefahr für die Umwelt besteht im Moment nicht, sagt Kai Britt, Sprecher von Greenpeace. Die Explosionsgefahr ist das größte Problem für die Ölarbeiter vor Ort, weshalb sie auch sofort evakuiert wurden.

Elgin ist eine Förderplattform für Erdöl und Erdgas des Ölkonzerns Total. Sie befindet sich etwa 240 Kilometer östlich von Aberdeen (Schottland) und rund 550 km nordwestlich von Sylt. Die Wassertiefe in diesem Bereich beträgt 93 Meter, die Lagerstätten aus Sandstein befinden sich aber circa 5000 Meter unter der Meeresoberfläche. Mit hohen Drücken von 1100 bar und Temperaturen von 190 Grad Celsius mussten zur Erschließung der Lagerstätten zahlreiche technische Schwierigkeiten überwunden werden.

Es zeigt sich wieder einmal mehr, dass Anlagen wie Gas- oder Ölplattformen nicht unfallfrei betrieben werden können. Aber auch beim täglichen Betrieb dieser Anlagen in der Nordsee fließen jährlich 10.000 Tonnen Öl ins Meer, so Britt.

Greenpeace hat in der Vergangenheit bei Flügen über der Nordsee dokumentiert, dass auch im normalen Betrieb – ohne Zwischenfall – Öl austritt. Die durch Öl- und Gasplattformen verursachte Verschmutzung ist aus der Luft deutlich in Form von Ölteppichen sichtbar. Bei der Förderung eines Gemischs aus Öl, Gas und Wasser bleibt das sogenannte Produktionswasser übrig. Dieses Wasser wird ins Meer geleitet – mitsamt der Restmengen an Öl. Die enthaltenen Schadstoffe können so in die Nahrungskette gelangen und sich in Meereslebewesen anreichern.

Ölkonzerne nehmen Zerstörung wertvoller Ökosysteme für mehr Profit in Kauf

Auf der Elgin Wellhead Platform werden die geförderten Rohprodukte aufbereitet und von dort aus über Pipelines zur Küste transportiert. Laut Aussagen von David Hansworth, Sprecher von Total, kann es sein, dass für das Verschließen des Lecks längere Zeit benötigt wird. Total hat bereits seine Notfallpläne für Ölunfälle aktiviert. Und auch Shell trifft entsprechende Vorsichtsmaßnahmen: Wegen der austretenden Gase wurden 120 Personen von den fünf Meilen entfernten Plattformen Shearwater und Hans Deul evakuiert. Bei einem Unfall 1988 in diesem Gebiet zerstörte ein Feuer die Plattform Piper Alpha. 167 Leute kamen dabei ums Leben.

Ölkonzerne dringen zur Gewinnung von Rohstoffen in immer schwieriger beherrschbare Gebiete vor. Tiefseebohrungen waren bereits ein großer Schritt in die falsche Richtung. Aber der Wettlauf ums Öl geht weiter: Shell plant in diesem Jahr mit Ölbohrungen in der Arktis zu beginnen. Ein Ölunfall in dieser Region hätte katastrophale Folgen für das hochsensible und einzigartige Ökosystem.

Umweltaktivisten sprachen von einem „Bohrloch der Hölle“, da der Gasdruck in dem beschädigten Feld ungewöhnlich hoch und dadurch der Austritt schwer zu stoppen sei. Die norwegische Umweltgruppe Bellona sprach von einem Horrorszenario. „Das Problem ist außer Kontrolle geraten“, sagte Bellona-Chef Frederic Hauge. Bevor die Arbeiter auf der Plattform in Sicherheit gebracht worden seien, hätten sie sich bereits 14 Stunden erfolglos um eine Eindämmung des Problems bemüht.

Der WWF erklärte, bei einem langanhaltenden Gasaustritt könnten „Todeszonen“ in der Umgebung entstehen und das Ökosystem der Nordsee schädigen. Verschiedene Umweltorganisationen forderten ein Moratorium für Bohrungen in großer Tiefe sowie strengere Auflagen und höhere Sicherheitsvorkehrungen für die Betreiber von Öl- und Gasplattformen.

 

Quellen: Greenpeace e.V., deepwave e.V.

Gerichtsurteil: Muschelfischerei muss Naturschutz stärker beachten

Presseinformation

23.03.12  –  SCHUTZSTATION WATTENMEER – WWF

Umweltverbände kritisieren fehlendes Umdenken in der Landesregierung

Die Schutzstation Wattenmeer und der WWF haben sich zufrieden über das von ihnen erstrittene Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig zur Muschelfischerei geäußert. Zu dem Urteil liegt inzwischen auch die Begründung vor. Das OVG verbietet den weiteren Import von gebietsfremden Muscheln in den Nationalpark, weil die Gefahr der Einschleppung fremder Arten zu groß ist und weil das Nationalparkgesetz nicht berücksichtigt wurde.

„Die Urteilsbegründung liegt nun vor, und das Gericht hat uns in allen Punkten recht gegeben. Ein großer Erfolg für den Nationalpark!“, sagt Silvia Gaus, Naturschutzexpertin bei der Schutzstation Wattenmeer. „Das Urteil ist eine deutliche Kritik an den Fischereibehörden, die seit mindestens sechs Jahren ohne die gebotene Rücksicht auf die Natur diese Eingriffe in den Nationalpark genehmigten. Zugleich stärkt es die Position der Nationalparkverwaltung, deren eigenständiges Genehmigungsrecht bislang umgangen wurde.“

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat dieses Vorgehen lange gedeckt und die Naturschutzbehörden bei ihren gesetzlichen Aufgaben im Nationalpark ausgebremst. „Die Landesregierung muss hier dringend umdenken und sich stärker auf die Seite des Naturschutzes stellen statt erneut nach Schlupflöchern zu suchen,“ sagt Hans-Ulrich Rösner vom WWF. „Es geht darum, das Urteil umzusetzen statt es zu umgehen“.

Schutzstation Wattenmeer und WWF gehen davon aus, dass auch das von der Landesregierung kurz vor der Jahreswende entgegen Warnungen der Naturschutzverbände unterschriebene Muschelfischereiprogramm nun keinen Bestand haben kann. Zwar hat man den vom Gericht verbotenen Import aus dem Programm herausgenommen. Allerdings wird weiter geplant, große Flächen im Nationalpark mit sogenannten „Saatmuschelgewinnungsanlagen“ zu überbauen. Wie schon beim Import von Muscheln in den Nationalpark sollen die Naturschutzverbände bei dem Genehmigungsverfahren nicht mit einem Einspruchsrecht beteiligt werden. Dies geschehe mit der Begründung, ein solcher Eingriff in den Nationalpark habe mit Naturschutzrecht nichts zu tun und sei nur fischereirechtlich zu entscheiden. Genau dies habe das OVG Schleswig bei seinem Urteil aber soeben für rechtswidrig erklärt.

„Die Hardliner setzen ihren Durchmarsch fort, und Umweltministerin Rumpf, die auch Fischereiministerin ist, schaut zu,“ klagt Silvia Gaus. „Es ist eine klare politische Aufgabe, nun den ernsthaften Dialog zu suchen und eine auch für den Nationalpark verträgliche Lösung zu erarbeiten,“ fordert WWF-Experte Rösner, „sonst bleibt aufs Neue nur der Weg vor Gericht, um eine Einhaltung der Gesetze zu erreichen.“

Zum Hintergrund:
Das Urteil des OVG Schleswig richtet sich gegen den vor einigen Jahren begonnenen Import von Besatzmuscheln aus Großbritannien und Irland. Man berücksichtigte bei der Genehmigung nicht, dass das Nationalparkgesetz das Aussetzen standortfremder Tiere im Wattenmeer verbietet. Dies aus gutem Grund, denn auch die biologische Vielfalt im Meer leidet immer mehr unter der Einschleppung von gebietsfremden Arten. Im Wattenmeer besonders auffällig sind beispielsweise die Pazifische Auster und die amerikanische Schwertmuschel. Diese Arten erwiesen sich als sehr durchsetzungsfähig und breiten sich letztlich auf Kosten heimischer Arten aus. Beim Import der Miesmuscheln werden gebietsfremde Arten, die an ihnen haften oder als Parasiten in ihnen leben, unvorhersehbar und unvermeidbar mit eingeführt. Zudem sind die eingeführten Miesmuscheln selber nicht identisch mit den wilden Miesmuscheln im Wattenmeer, sondern an andere Standorte angepasst. Zum Teil handelt es sich mit der Mittelmeer-Miesmuschel sogar um eine andere Art.

Hinzu kommt, dass die im Wattenmeer heimische Miesmuschel seit Jahren immer seltener wird, und heute nur noch weniger als 10 % der früher vorhandenen Bestände vorhanden sind. Die Gründe sind zwar vielfältig und können von natürlichen Ursachen bis zur Befischung reichen, doch hätte dies in jedem Fall zu wesentlichen Änderungen bei der Fischerei führen müssen. Entgegen aller Warnungen der Naturschutzverbände will man aber dennoch die Fischerei ungebremst fortsetzen und hat die eigentlich noch bis 2016 gültigen Verträge Ende 2011 noch kurz vor der Landtagswahl um 15 Jahre verlängert. Eine Verbesserung für den Nationalpark war dies nicht, denn auf einer Fläche von 300 Hektar oder mehr will man nun auch Saatmuschelgewinnungsanlagen dort bauen. Dies soll zusätzlich zur weiter erfolgenden Abfischung der wilden Muscheln erfolgen.

Weitere Informationen:
Schutzstation Wattenmeer: Silvia Gaus 0171-6327513
WWF: Dr. Hans-Ulrich Rösner 0151-12290848
Dipl.Biol.Christof Goetze, – Pressesprecher- ,
Naturschutzgesellschaft SCHUTZSTATION WATTENMEER e.V.,
Tel.: 0 4841 / 66 85 46 ,
c.goetze@schutzstation-wattenmeer.de,

Naturschutzverbände übergaben Unterschriften gegen BOS-Funkturm am Königshafen

Teilerfolg der Sylter Heimat- und Naturschutzverbände in List

Der Lister Gemeinderat hat auf seiner gestrigen Sitzung klargestellt, dass sowohl der Standort „Jenslongtal“, als auch den Standort „Lister Koog“ für die Aufstellung eines BOS Funkturmes seitens der Gemeinde abgelehnt wird. Damit haben beide gegen das Projekt des Bundes agierenden Initiativen einen Teilerfolg errungen.

Nachdem Sven Lappoehn von der Sölring Foriining im Namen der beteiligten Naturschutzverbände dem Lister Bürgermeister Wolfgang Strenger 191 Unterschriften (davon 111 aus List, innerhalb von 3 Tagen auf Papierlisten gesammelt) von Bürgern gegen Landschaftsverschandelung und Naturgefährdung am Königshafen überreicht hatte, verlas Strenger eine Erklärung, in der die Gemeinde List mitteilt, den Standort am Nationalpark Wattenmeer wegen der Einwände von Naturschutzverbänden und Verwaltungen abzulehnen. Das Jenslongtal würde wegen des Protestes einer weiteren Bürgerinitiative von Anliegern verworfen, die hauptsächlich gesundheitliche Gründe gegen den BOS-Funkturm ins Feld führt.

Sven Lappoehn, Sölring Foriining „Wir Sylter Verbände begrüssen die Entscheidung der Gemeinde List ausserordentlich, den Standort „Lister Koog/Königshafen“ aus der BOS-Diskussion zu nehmen. Ein historisch und landschaftlich wertvolles Stück Heimat bleibt  vor Verunstaltung bewahrt“

Mitinitiator Biologe Lothar Koch fügt hinzu: „Die Gemeinde List hat mit ihrer Entscheidung  Verantwortung für Natur und Mensch übernommen und damit ein wichtiges Zeichen für den Schutz der Sylter Naturlandschaft gesetzt.“

Dr. Matthias Strasser vom Zentrum für Naturgewalten Sylt zeigt sich erleichtert: „Unseren zahlreichen Gästen in den“ NaturgewaltenSylt“ hätten wir einen Gemeinderatsbeschluss für ein 40 m hohes Bauwerk mitten in der Lister Naturlandschaft schwer vermitteln können“.

Dennoch können sich die Verbände und Initiativen noch nicht endgültig zurücklehnen. De facto hat die Gemeinde nur beratende Funktion und gibt das Signal für eine neue Standortsuche. Der soll nach ihrer Vorstellung „mindestens 500 m“ von bewohnten Gebäuden entfernt liegen. Wenn nicht der Lister Hafen, oder einer der Leuchttürme in Frage kommt, könnte es weitere Konflikte mit Naturschutzinteressen geben.

Bund und Land können auch gegen den Willen von Gemeinde und Bevölkerung einen Standort für den Funkturm bestimmen.

„Solange kein Ort gefunden ist, den alle akzeptieren können, bleiben wir wachsam“, so die Verbandsvertreter des Naturschutzes, Sven Lappoehn und Lothar Koch.

Für die Verbände:

Sölring Foriining (Sylter Heimatverein),  Naturschutzgemeinschaft Sylt, Verein Jordsand,
Schutzstation Wattenmeer,  WWF-Wattenmeerbüro, und Naturschutzbund Deutschland