Ausschüsse votieren gegen Strandrestaurant in Rantum

Gestern kamen der Umwelt- und Bauausschuss der Gemeinde Sylt, sowie der Ortsbeirat Rantum und ExpertInnen aus Verwaltung und Landschaftszweckverband in öffentlicher Sitzung zusammen, um über einen Antrag des ISTS (Insel Sylt Tourismusservice ) zur Umsetzung des Strandversorgungskonzeptes

unverbauter Strandübergang: ein sinnliches Naturerlebnis!

in Rantum zu beraten. Nach einem kurzen Ortstermin am Strand-übergang Rantum Nord auf Höhe des Tui- Dorfhotels wurden die Beratungen im Westerländer Rathaus fortgesetzt.

Die Ausschüsse empfehlen dem Sylter Gemeinderat nach einer eingehenden Diskussion per Abstimmung unter dem Strich eine deutlich abgespeckte Lösung (Variante 2), nämlich lediglich die Einrichtung einer Grundversorgung (WC, Kurkartenkontrolle und Kiosk) statt dem Neubau eines Bistros auf maximal 300 qm Grundfläche. Ein wesentlicher Grund für das Scheitern einer grossen Lösung, dürfte auch das völlig ungeklärte Parkplatzproblem sein. Auf Nachfrage hatten die Planer der Gemeinde keine Lösung für ein  erhöhtes Verkehrsaufkommen parat, das durch die Einrichtung einer Strandgastronomie erfahrungsgemäß zu erwarten ist. Schon jetzt herrscht akute Parkplatznot in der nahegelegenen Siedlung am Sandwall. Nächste freie Parkflächen wären erst beim relativ weit entfernten Meerkabarett/Syltquelle zu finden, die jedoch vor allem diesen Einrichtungen dienen. VertreterInnen des Landschaftszweckverbandes erklärten, dass durch die Widmung eines Teils des betroffenen Dünentals zum Nationalen Naturerbe dort die Einrichtung von Parkflächen nahezu ausgeschlossen sei.

Zur Abstimmung standen drei Varianten, die einen bereits verabschiedeten Beschluss der Gemeinde ausfüllen könnten, nämlich die Möglichkeit der Einrichtung einer neuen „Strandversorgung“ durch den ISTS an diesem Übergang. Ähnlich wie am Roten Kliff in Kampen ist der Neubau von Gebäuden am Strand oder in der Dünenlandschaft sehr umstritten. Während Befürworter auf maximale Dienstleistung  für Touristen durch Bereitstellung einer hohen Dichte von Restaurants plädieren (Variante 3, 300 qm Fläche für Strandresrtaurant und Grundversorgung), wollen die Projektgegner eine weitere Bebauung von Natur und Landschaft ausserhalb bestehender Bebauungsgebiete verhindern (Variante 1, ausschlieslich Grundversorgung ohne Kiosk).

Die Strandversorgung ist im Naturschutz-und FFH Gebiet Rantumer Dünen , unmittelbar an der Grenze zum Nationalen Naturerbe Rantumer Dünenlandschaft geplant. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde käme, wenn überhaupt, nur eine Einrichtung an dem seeseitigen oder strassenwärtsgelegenen Dünenfuß, aber nicht, wie ursprünglich von der ehemaligen Gemeinde Rantum favorisiert, auf dem gemeindeeigenen Grundstück auf der gewachsenen Düne in Frage. Gegen den seeseitigen Baukörper sprechen jedoch Küstenschutzargumente und landschaftsästhetische Gesichtspunkte. Im Verlauf der Diskussion wurde vor allem der grundsätzliche Bedarf für einen Kiosk, bzw. ein Strandbistro in Frage gestellt, befinden sich doch drei Restaurants und zwei Kioske in unmittelbarer Nähe (Richter´s, Tui Dorfhotel, Tiroler Stuben). Zudem existieren in Rantum bereits vier alt-eingesessene Strandrestaurants (Sansibar, Seepferdchen, Tadjem Deel und Strandmuschel).

Das Votum der Ausschüsse wird jetzt dem Hauptausschuss und Gemeinderat der Gemeinde Sylt als Empfehlung vorgelegt. Die Gemeinde kann grundsätzlich einer Bebauung grünes Licht geben, ist aber nicht verpflichtet die maximalen Möglichkeiten des Strandversorgungskonzeptes auszuschöpfen. Ein abschliessendes Ergebnis ist noch äusserst ungewiss, da die ehemalige Gemeinde Rantum vor Jahren bereits weitreichende Versprechungen an ein Rantumer Unternehmer-Duo gegeben hatte („Gewinner“ eines überstürzt terminierten  „Ausschreibungswettbewerbes“ für eine Strandversorgung). Es stehen jenen gegenüber vertragliche Verpflichtungen im Raum, die ggf. eingeklagt werden können. Die Unternehmer haben bereits erhebliche Summen in die Vorplanung investiert.

Vorschlag des Autors: Die Gemeinde sollte die kleinste Lösung (Variante 1 oder Null-Lösung) beschliessen, die bestehende Nutzung des Dünentals mit unnötigen Parallelwegen und ungeordneten Strandkorplagerflächen sinnvoll reduzieren und renaturieren und den betroffenen Unternehmern eine Alternativmöglichkeit bieten: zum Beipiel eine angemessen dimensionierte Restauration am Rantumer Seglerhafen mit Blick auf den Nationalpark Wattenmeer.

Lothar Koch

 

Salzwiesen-Radweg nach Hörnum vorübergehend gesperrt

Der Landschaftszweckverband Sylt meldet:

Der Rad- und Wanderweg auf der alten Inselbahntrasse an der Ostküste zwischen Rantum in Richtung Hörnum wird saniert.
Die Wegeoberfläche wird neu profiliert und mit einer Lehmkiesdeckschicht versehen.

Vom 21.05. bis voraussichtlich 25.05.2012 ist die Trasse voll gesperrt.

 

Die Alternativstrecke über den asphaltierten Radweg, der direkt an der Landesstrasse entlangführt bleibt jedoch passierbar.

 

 

 

Strandversorgung Kampen: Diskussion um´s Rote Kliff dauert an.

kampen
Mit Sorge betrachtet der Naturschutz auf Sylt die Umsetzung des sogenannten „Strandversorgungskonzeptes“, das von den Sylter Gemeinden bereits seine Zustimmung erhalten hat. Dabei geht es darum, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, sowie Eventflächen an Stränden und Übergängen zu regeln. Die Gemeinden und der Kreis Nordfriesland haben eine „Maximal-Liste“ dazu aufgestellt, also einen Rahmenplan, über den in Zukunft nicht hinausgebaut werden darf. Der geht Naturschutzverbänden stellenweise jedoch schon zu weit. “ Es wäre eine Horrorvision, wenn an jedem der 148 Strandübergänge eine Toilette mit Pommesverkauf errichtet würde“ so die Meinung eines Gastbeitrages dazu in der Sylter Rundschau. Eine seit langem schwelende Diskussion gibt es vor allem um Planungen, die seitens der Gemeinde Kampen eine Ver-und Entsorgungseinrichtung im Naturschutzgebiet Rotes Kliff beinhalten (s. Zeichnung, Quelle shz). Grund dafür ist die Sorge um den Erhalt des Inselcharakters und eines bundesweit bedeutenden Naturdenkmals, welches das Rote Kliff bei Kampen darstellt. „Alles was von Menschenhand vor dieses Monument gestellt wird, ist eine Beleidigung für´s Auge und mißachtet die naturhistorische Bedeutung dieses einzigartigen Sylter Wahrzeichens.“, sagt der Sylter Biologe und Autor von „Natürlich Sylt“ Lothar Koch.

Seit geraumer Zeit wird in Runden Tisch Gesprächen nach Lösungen gesucht, die sowohl Naturschutzverbände als auch Gemeindevertreter mittragen können. Eine Umsetzung wird nach Aussage der Bürgermeisterin Kampens jedoch erst frühstens 2013 zu erwarten sein.

Was ist Ihre Meinung dazu?

Bitte mailen Sie Ihren Kommentar an info@natuerlich-sylt.com, oder schreiben Sie ihn direkt hier in den blog.

Vielen Dank,

Lothar Koch

 

 

Fighting for Fish mit Sternekoch Tim Mälzer

Lieber Leser von NatürlichSylt,

haben Sie schon von der Fish Fight Kampagne des Sternekochs Tim Mälzer gehört?
Ich habe meinen Namen zu der Petition hinzugefügt und ich denke, dass Sie dasselbe tun könnten. Sie können sich hier anmelden: www.fishfight.net . Hierfür benötigen Sie nur einige Sekunden und können einen echten Unterschied bewirken.

Rund die Hälfte des Fisches, der in der Nordsee gefangen wird, wird tot zurück ins Meer geworfen und Fish Fight kämpft dafür, die Gesetze der EU zu ändern, um dies zu stoppen. Gemeinsam können wir dabei helfen, diesen Wahnsinn zu stoppen.

Ich danke Ihnen ganz herzlich,

Lothar Koch

NABU-kritisiert Offshore-Windkraftboom vor Sylt

NABU: Naturverträglicher Ausbau der Offshore-Windkraft in weiter Ferne
Bau von Butendiek wäre umweltpolitischer Sündenfall

Berlin – Der NABU kritisiert, dass beim Ausbau der Offshore-Windenergie die Naturverträglichkeit immer noch zu kurz kommt. 2002 wurde die Baugenehmigung des ehemaligen Bürgerwindparks Butendiek westlich von Sylt, dem ersten kommerziellen Windpark in der Nordsee, durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) erteilt. Das bedeutete zehn Jahre Streit und Proteste der Umweltverbände, zehn Jahre wechselnde Besitzer und Verlängerungen der Baugenehmigung. „Und das, obwohl inzwischen anerkannt ist, dass dieser ökologisch kritische Standort nach heutigem Kenntnisstand schon 2002 nicht genehmigungsfähig war. Sollte Butendiek gebaut werden, wäre es der umweltpolitische Sündenfall“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der Park liege in einem besonders wertvollen Lebensraum für Schweinswale und Seetaucher im Natura-2000-Gebiet Sylter Außenriff.

„Leider haben Politik und Genehmigungsbehörden in den vergangenen Jahren wenig gelernt. Seit Jahren gibt es einen Planungsboom. Gebiete werden abgesteckt, Bauanträge eingereicht und veraltete Genehmigungen immer wieder verlängert, ohne ausreichende Steuerung und ohne eine ernsthafte Betrachtung wachsender Umweltrisiken“, so Tschimpke weiter. Bundesregierung und Genehmigungsbehörden würden durch ihre Untätigkeit mit Verantwortung dafür tragen, dass ein naturverträglicher Ausbau der Offshore-Windkraft noch immer nicht gewährleistet sei. Wo bleibt das seit über einem Jahr angekündigte Schallschutzkonzept der Bunderegierung? Wie soll eine umfassende und nachhaltige Strategie für den Ausbau und die Netzanbindung der Offshore Windkraft aussehen? Wie viel Offshore-Windkraft braucht der deutsche Energiemix der Zukunft? Fragen, die Bundesregierung, Genehmigungsbehörden und Industrie nach NABU-Auffassung jetzt sehr schnell beantworten müssen.

Viele der bereits genehmigten Windparks stehen nach Einschätzung des NABU im Konflikt mit nationalem und europäischem Umweltrecht. Das reiche von unzureichendem Schallschutz bis zu einer fehlenden Berücksichtigung des Störungs- und Verschlechterungsverbotes für besonders geschützte Arten und Lebensräume nach Bundesnaturschutzgesetz und EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.

„Der Meeresnaturschutz bleibt noch immer auf der Strecke. So riskiert die Branche die bisherige Unterstützung der Umweltverbände für eine eigentlich grüne Energie“, so NABU-Referent für Meeresschutz Kim Detloff. Noch würden die Verbände den Ausbau der Windkraft auf See mittragen. Doch wenn Artenschutzrecht und Lebensraumschutz weiterhin ignoriert würden, bliebe für den Naturschutz nur der Rechtsweg.

Aktuell liegen für die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee, dem Bereich zwischen zwölf und 200 Seemeilen von der Küste, 28 Genehmigungen vor. Insgesamt sollen in der deutschen Nord- und Ostsee mehr als 115 Windparks entstehen. Nach NABU-Meinung zu viele für die ohnehin stark belasteten Ökosysteme der Nord- und Ostsee.

Der NABU tritt seit Jahren für einen naturverträglichen Ausbau der Offshore-Windkraft ein. Neben einem verbesserten Schallschutz und schallarmen Gründungsverfahren fordert er dabei eine effektive räumliche und zeitliche Steuerung, die kritische Überprüfung und Bereinigung der Antragsflut sowie eine stärkere Berücksichtigung kumulativer Effekte, d.h. mögliche ökosystemare Auswirkungen durch die Vielzahl geplanter Projekte. Besonders sensible Gebiete wie das Sylter Außenriff seien dabei vollständig von Windkraftanlagen freizuhalten.

Für Rückfragen:
Dr. Kim Cornelius Detloff, NABU-Referent für Meeresschutz, Telefon 030-284984-1626, mobil 0152 0920 2205
Carsten Wachholz, NABU-Energieexperte, Tel. 030-284984-1617, mobil 0172-4179727