NABU: Naturverträglicher Ausbau der Offshore-Windkraft in weiter Ferne
Bau von Butendiek wäre umweltpolitischer Sündenfall
Berlin – Der NABU kritisiert, dass beim Ausbau der Offshore-Windenergie die Naturverträglichkeit immer noch zu kurz kommt. 2002 wurde die Baugenehmigung des ehemaligen Bürgerwindparks Butendiek westlich von Sylt, dem ersten kommerziellen Windpark in der Nordsee, durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) erteilt. Das bedeutete zehn Jahre Streit und Proteste der Umweltverbände, zehn Jahre wechselnde Besitzer und Verlängerungen der Baugenehmigung. „Und das, obwohl inzwischen anerkannt ist, dass dieser ökologisch kritische Standort nach heutigem Kenntnisstand schon 2002 nicht genehmigungsfähig war. Sollte Butendiek gebaut werden, wäre es der umweltpolitische Sündenfall“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der Park liege in einem besonders wertvollen Lebensraum für Schweinswale und Seetaucher im Natura-2000-Gebiet Sylter Außenriff.
„Leider haben Politik und Genehmigungsbehörden in den vergangenen Jahren wenig gelernt. Seit Jahren gibt es einen Planungsboom. Gebiete werden abgesteckt, Bauanträge eingereicht und veraltete Genehmigungen immer wieder verlängert, ohne ausreichende Steuerung und ohne eine ernsthafte Betrachtung wachsender Umweltrisiken“, so Tschimpke weiter. Bundesregierung und Genehmigungsbehörden würden durch ihre Untätigkeit mit Verantwortung dafür tragen, dass ein naturverträglicher Ausbau der Offshore-Windkraft noch immer nicht gewährleistet sei. Wo bleibt das seit über einem Jahr angekündigte Schallschutzkonzept der Bunderegierung? Wie soll eine umfassende und nachhaltige Strategie für den Ausbau und die Netzanbindung der Offshore Windkraft aussehen? Wie viel Offshore-Windkraft braucht der deutsche Energiemix der Zukunft? Fragen, die Bundesregierung, Genehmigungsbehörden und Industrie nach NABU-Auffassung jetzt sehr schnell beantworten müssen.
Viele der bereits genehmigten Windparks stehen nach Einschätzung des NABU im Konflikt mit nationalem und europäischem Umweltrecht. Das reiche von unzureichendem Schallschutz bis zu einer fehlenden Berücksichtigung des Störungs- und Verschlechterungsverbotes für besonders geschützte Arten und Lebensräume nach Bundesnaturschutzgesetz und EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
„Der Meeresnaturschutz bleibt noch immer auf der Strecke. So riskiert die Branche die bisherige Unterstützung der Umweltverbände für eine eigentlich grüne Energie“, so NABU-Referent für Meeresschutz Kim Detloff. Noch würden die Verbände den Ausbau der Windkraft auf See mittragen. Doch wenn Artenschutzrecht und Lebensraumschutz weiterhin ignoriert würden, bliebe für den Naturschutz nur der Rechtsweg.
Aktuell liegen für die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee, dem Bereich zwischen zwölf und 200 Seemeilen von der Küste, 28 Genehmigungen vor. Insgesamt sollen in der deutschen Nord- und Ostsee mehr als 115 Windparks entstehen. Nach NABU-Meinung zu viele für die ohnehin stark belasteten Ökosysteme der Nord- und Ostsee.
Der NABU tritt seit Jahren für einen naturverträglichen Ausbau der Offshore-Windkraft ein. Neben einem verbesserten Schallschutz und schallarmen Gründungsverfahren fordert er dabei eine effektive räumliche und zeitliche Steuerung, die kritische Überprüfung und Bereinigung der Antragsflut sowie eine stärkere Berücksichtigung kumulativer Effekte, d.h. mögliche ökosystemare Auswirkungen durch die Vielzahl geplanter Projekte. Besonders sensible Gebiete wie das Sylter Außenriff seien dabei vollständig von Windkraftanlagen freizuhalten.
Für Rückfragen:
Dr. Kim Cornelius Detloff, NABU-Referent für Meeresschutz, Telefon 030-284984-1626, mobil 0152 0920 2205
Carsten Wachholz, NABU-Energieexperte, Tel. 030-284984-1617, mobil 0172-4179727
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